8316/J XXIV. GP

Eingelangt am 27.04.2011
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Druck, Drohungen, Nötigungen oder Tätlichkeiten gegenüber RechtsvertreterInnen (Rechtsanwälte) und deren MitarbeiterInnen“

 

Presseberichten zufolge wurden in den letzten Jahren nicht nur Gerichtsparteien (wie beispielsweise Kläger, Beklagte, Beschuldigte) oder Zeugen vor oder nach Einvernahmen eingeschüchtert, unter Druck gesetzt, genötigt und/oder bedroht, sondern auch RechtsvertreterInnen (und deren MitarbeiterInnen) von Verfahrensparteien. Dies wurde auch in persönlichen Gesprächen mit Rechtsanwälten bestätigt.

 

„Wiener Anwalt fürchtete nach Brand um sein Leben“ (SN 15.05.2010)

Oder:

„Verurteilter Raubmörder drohte mit Blutbad in Anwaltskanzlei. Erst bekam er lebenslange Haft für einen Raubmord, den er leugnete. Dann fing sich sein Verteidiger auch noch ein „Gspusi“ mit der damaligen Freundin an. Da drohte Gerhard Bogner (50) aus seiner Zelle sogar, einen Auftragskiller in die Salzburger Anwaltskanzlei zu schicken. Das brachte ihm nochmals drei Jahre ein“ (Kronenzeitung 16.10.2008).

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

 


Anfrage:

 

1.      Wie viele Vorfälle, wo Rechtsanwälte oder deren MitarbeiterInnen unter Druck gesetzt, genötigt, bedroht oder verletzt wurden, sind dem Ressort bzw. den Gerichten oder den Staatsanwaltschaften) in den Jahren 2006, 2007, 2008, 2009 und 2010 bekannt geworden (Aufschlüsselung auf Jahre und LG-Sprengel und/oder Staatsanwaltschaften)?

 

2.      Welche Maßnahmen wurden bei Bekanntwerden derartiger Vorfälle seitens des Ressorts  bzw. den Justizbehörden jeweils ergriffen (Aufschlüsselung der Maßnahmen auf Jahre und auf LG-Sprengel und/oder Staatsanwaltschaften)?

3.      Welche Maßnahmen müssen aus Sicht des Ressorts in diesen Fällen von der zuständigen Rechtsanwaltskammer ergriffen werden?
Gibt es eine Meldepflicht?

 

4.      Wie viele Rechtsanwälte haben nach Vermutung oder Kenntnis des Ressorts in diesen Jahren aufgrund von Drohungen etc. Vertretungsaufträge zurückgelegt (Aufschlüsselung auf Jahre sowie LG-Sprengel und Staatsanwaltschaften)?

 

5.      Wie viele Rechtsanwälte wurden in diesen Jahren direkt im Rahmen einer gerichtlichen Verhandlung bedroht (Aufschlüsselung auf Jahre sowie LG-Sprengel und Staatsanwaltschaften)?

 

6.      In wie vielen Fällen wurden Rechtsanwälte (oder deren MitarbeiterInnen) im Rahmen der Rechtsvertretung unter Druck gesetzt, genötigt, bedroht oder verletzt (Aufschlüsselung auf Jahre sowie Landesgerichte und Staatsanwaltschaften)?

 

7.      Wie viele Strafanzeigen wurden in den Jahren 2006, 2007, 2008, 2009 und 2010 wegen Drohungen etc. gegenüber Rechtsanwälten oder deren MitarbeiterInnen erstattet (Aufschlüsselung auf Jahre sowie LG-Sprengel und Staatsanwaltschaften)?

 

8.      Wie wurden diese Strafanzeigen bei Gericht jeweils erledigt (Aufschlüsselung auf Jahre sowie LG-Sprengel und Staatsanwaltschaften)?

 

9.      Halten Sie die geltenden Strafbestimmungen im StGB und in der StPO für ausreichend, um gegen die Personen strafrechtlich vorgehen zu können, die Rechtsanwälte oder deren MitarbeiterInnen unter Druck setzen, bedrohen oder nötigen?

 

10.  Welchen Schutz bietet die österreichische Rechtsordnung Rechtsanwälten und deren MitarbeiterInnen, die im Rahmen einer Rechtsvertretung von ihren Klienten oder dritten Personen unter Druck gesetzt, genötigt oder bedroht werden?