8330/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.04.2011
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Anfrage

 

der  Abgeordneten Neubauer, Ing. Hofer, Ing. Deimek

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für  Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend missbräuchliche Verwendung der Ausweise gemäß § 29b StVO

 

 

Die missbräuchliche Verwendung eines Ausweises gemäß § 29b StVO ist eine grobe Missachtung allen behinderten Menschen gegenüber, die zu Recht dieses Dokument in Anspruch nehmen müssen.

Anfang März 2011 wurde ein Mandatar der ÖVP, Norbert Kapeller, bei diesem Vergehen ertappt, was schließlich zu seinem Rücktritt führte.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Ausweise gemäß § 29b StVO wurden seit dem Jahr 2000 pro Bundesland ausgestellt (aufgegliedert nach Jahren und Bundesländern)?

 

2.    Wie viele Ausweise gemäß § 29 StVO wurden seit dem Jahr 2000 pro Bundesland für Behinderte, die ein Fahrzeug selbst lenken, ausgestellt (aufgegliedert nach Jahren und Bundesländern)?

 

3.    Welche Rechte und Pflichten sind mit der Ausstellung des Ausweises gemäß § 29 b StVO für den Berechtigten verknüpft?

 

4.    Wer muss den Ausweis gemäß § 29b STVO im Falle des Ablebens des Berechtigten zurückstellen?

 

5.    Wer überprüft die ordnungsgemäße Rückgabe des Ausweises gemäß § 29b StVO im Ablebensfall des Berechtigten?


 

6.    Gibt es Aufzeichnungen, wie viele Ausweise gemäß § 29b StVO trotz des Ablebens des Berechtigten nicht zurückgestellt wurden (aufgegliedert nach Jahren seit 2000 und Bundesländern)?

 

7.    Wenn ja, wie wird dieser Missbrauch geahndet?

 

8.    Wenn nein, warum nicht?