8333/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.04.2011
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Wiedereinführung der Grenzkontrollen

 

Die Presse vom 11.04.2011 berichtete:
„Bayern droht mit Rückkehr zu Grenzkontrollen
Tunesien-Flüchtlinge. Österreich könnte vorübergehend seine offene Grenze zu Deutschland verlieren.
(MÜNCHEN) Bayern will notfalls mit der Wiedereinführung von Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze die Einwanderung von Menschen aus Tunesien verhindern. Das kündigte der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) in der "Welt am Sonntag" für den Fall an, dass Italien den in Lampedusa angekommenen Migranten aus Tunesien weiterhin Visa für den Schengen-Raum ausstellen sollte. "Die Wiedereinführung von Grenzkontrollen ist das letzte Mittel. Wir werden es nicht hinnehmen, dass die italienische Regierung die Tunesier einfach zu Touristen erklärt und sie auf diese Weise in andere Länder schiebt", sagte Herrmann.
Am vergangenen Donnerstag hatte Italien zehntausenden tunesischen Flüchtlingen aus "humanitären Gründen" befristeten Aufenthalt gewährt. Dies erlaubt ihnen auch die Weiterreise in andere Schengen-Länder. Österreich will aus diesem Grund seine Kontrollen nahe der südlichen Grenzen des Landes verstärken. Es sollen beispielsweise internationale Züge verstärkt überprüft werden. (…)“

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende

 

Anfrage:

 

  1. Welche Schritte wurden von Ihnen zur Grenzüberwachung gesetzt?
  2. Welche Maßnahmen werden diesbezüglich auf europäischer Ebene beraten?
  3. Welche Maßnahmen werden Sie auf europäischer Ebene vorschlagen?
  4. Werden Sie das Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen aussetzen und Grenzkontrollen wieder durchführen?
  5. Wenn nein, warum nicht?
  6. Wird Österreich nachziehen, wenn Bayern die Grenzkontrollen wieder einführt?
  7. Wenn nein, warum nicht?