8334/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.04.2011
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Herbert

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Vertrauenspersonen des BMI

 

Laut Anfragebeantwortung 4446/AB XXIII. GP ist die Führung von Vertrauenspersonen im Bereich des Staatsschutzes in der Dienstanweisung, GZ 311/1/2-II/BVT/a/2006 vom 5. Dezember 2006 geregelt und ist mit 1. Jänner 2007 in Kraft getreten.

Hinzu kommt der Erlass „Ausgaben für die Sicherheitsverwaltung“ - Richtlinien für die

Gebarung und Verrechnung, GZ BMI-KP 1000/0136-II/BK/5/2005 vom 12. September 2005.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende

 

Anfrage:

 

  1. In wie vielen Fällen kam es in den letzten 10 Jahren zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit Vertrauenspersonen des Bundesministeriums für Inneres wegen Nichtzahlung von Entlohnungen, Auslobungen, Entschädigungen, etc.?
  2. Wie viele Vertrauenspersonen waren davon betroffen?
  3. Aus welchen Gründen wurde von Seiten des Ressorts nicht gezahlt?
  4. Wie viele dieser Verfahren wurden eingestellt, verloren oder gewonnen?
  5. Wie hoch waren die Kosten für diese Verfahren für das Ressort?