8363/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.04.2011
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ANFRAGE

 

Des Abgeordneten Wolfgang Zanger

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

 

Im Rahmen des Wahrnehmungsberichts des Rechnungshofes Reihe BUND 2010/14 werden im Nachfrageverfahren auf einige nicht umgesetzte Empfehlungen des Rechnungshofes im Bezug auf die Entscheidungsverfahren bei den Höchstgerichten, hingewiesen.

 

Im Rechnungshofbericht Reihe BUND 2009/11 wird erwähnt, dass bei den Entscheidungsvorbereitungen an den Höchstgerichten wissenschaftliche Mitarbeiter einen wesentlichen Beitrag zur Unterstützung der Höchstrichter, leisteten. Bei grundsätzlich gleicher Aufgabenstellung in letztinstanzlicher Entscheidungsfindung erfolgte die Unterstützung jedoch in unterschiedlichem Ausmaß.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende,

 

Anfrage:

 

1.    Warum wurde die Empfehlung, ein Anforderungsprofil für die Tätigkeit wissenschaftlicher Mitarbeiter zu erstellen, nicht umgesetzt ?

2.    Wann werden erste Schritte zur Umsetzung gesetzt?

3.    Warum wurde die Empfehlung, ein Berichtsystem zur Leistungserfassung der wissenschaftlichen Mitarbeiter einzuführen, nicht umgesetzt?

4.    Wann werden erste Schritte zur Umsetzung gesetzt?

5.    Warum wurde die Empfehlung, Grundlagen zur Messung der Arbeitsbelastung zu schaffen, nicht umgesetzt?

6.    Wann werden erste Schritte dahingehend gesetzt?

7.    Warum wurde die Empfehlung, die Aufgaben des Evidenzbüros in der Geschäftsordnung schriftlich festzulegen, nicht umgesetzt?

8.    Wann wird die Empfehlung umgesetzt?