8811/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.06.2011
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Gerhard Huber

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

 

betreffend die Vorgänge in Zusammenhang mit dem beabsichtigten Verkauf der Osttiroler Berggipfel „Großer Kinigat“ und „Rosskopf“ durch die Bundesimmobiliengesellschaft

 

 

 

Grundsätzlich ist die Verwertung von nicht mehr benötigten Liegenschaften und Immobilien gesetzlicher Auftrag der Bundesimmobiliengesellschaft und daher in der Regel nicht weiter aufregend.

Eine zu Beginn dieses Monates bekannt gewordene Ausschreibung durch die Bundesimmobiliengesellschaft im Sinne der Verwertung von Liegenschaften wirbelte jedoch einigen Staub auf.

Dies aus gutem Grund! Ging es doch bei der gegenständlichen Ausschreibung um die beabsichtigte Veräußerung von zwei Osttiroler Berggipfel „Großer Kinigat“ und „Rosskopf.“

Um 121.000 Euro wollte die BIG die beiden Gipfel im „günstigen“ Kombipack verscherbeln, rechnete jedoch nicht mit einem derartig massiven Gegenwind. „In Griechenland verkauft man Inseln, in Österreich die Berge", so ein offensichtlich äußerst verärgerter Bürgermeister Josef Außerlechner der betroffenen Gemeinde.

 

Dem Vernehmen nach soll es bereits rund 20 Interessenten gegeben haben.

Die darauf folgende mediale Berichterstattung und für das Wirtschaftsministerium unerwartete politische Diskussion haben dazu geführt, dass der Wirtschaftsminister in der Folge die Problematik dieser Verkaufsaktion erkannte und sich gegen den Verkauf der genannten Berggipfel aussprach.

Laut entsprechenden Aussendungen setzte die Bundesimmobiliengesellschaft daraufhin das Verkaufsverfahren vorübergehend aus. 
 
Im Sinne der Klärung der tatsächlichen Vorgänge in Zusammenhang mit der geplanten Veräußerung der genannten Berggipfel stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend nachstehende
 

ANFRAGE

 

 

1. Wann und über wen haben Sie als zuständiger Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend von der seitens der Bundesimmobiliengesellschaft erfolgten Ausschreibung der beiden Osttiroler Berggipfel „Großer Kinigat“ und „Rosskopf“ erfahren?

 

2. Wurde seitens der Bundesimmobiliengesellschaft im Sinne einer im § 4 Abs. 4 Z. 2 Bundesimmobiliengesetz normierten Möglichkeit einer Veräußerung aus öffentlichem Interesse an eine Gebietskörperschaft Kontakt mit dem Land Tirol bzw. der betroffenen Gemeinde aufgenommen? 

 

2a. Wenn ja, wann wurde der Bürgermeister der Gemeinde Kartitsch bzw. der Landeshauptmann von Tirol über den Verkauf der beiden Osttiroler Berggipfel informiert?

 

2b. Wenn nein, warum nicht?

 

3. Wann erfolgte die gegenständliche Ausschreibung seitens der Bundesimmobiliengesellschaft?

 

4. Wie viele Interessenten haben sich für den Kauf der beiden Osttiroler Berggipfel beworben und auf welchen Betrag lautete das höchste Angebot?

 

5. Wie viele Berggipfel befinden sich im Eigentum der Bundesimmobiliengesellschaft?

 

6. Aufgrund welcher Gutachten wurde der Verkaufspreis der beiden Osttiroler Berggipfel festgelegt?

 

7. Welche konkreten Schritte und zu welchem Zeitpunkt haben Sie gesetzt um den Verkauf der beiden Berggipfel zu verhindern?

 

8. Aus welchem Grund wurde das entsprechende Ausschreibungsverfahren nur ausgesetzt und nicht gänzlich gestoppt?

 

9. Können Sie ausschließen, dass die gegenständlichen Berggipfel nicht doch noch an private Interessenten verkauft werden?

 

10. Was werden Sie unternehmen, um einen Verkauf der gegenständlichen Berggipfel an private Interessenten zu verhindern?