8813/J XXIV. GP
Eingelangt am 16.06.2011
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend „Vollziehung Düngemittelgesetz 2009 und 2010“
Mit der AB 4496/XXII.GP vom 5.09.2006 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag. Johann Maier und Genossinnen zur gleichlautenden Anfrage beantwortet.
Dargelegt wurde in der zitierten Anfragebeantwortung, dass die Ausbringung und Anwendung von Düngemitteln nicht durch das Düngemittelgesetz 1994 geregelt wird, sondern in Gesetzgebung und Vollziehung in den Bereich der Länder fällt.
Aus systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für die Jahre 2009 und 2010 zu erhalten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele Betriebe (Erzeuger,
Handel und Importeure) wurden im Rahmen der staatlichen Düngemittelkontrollen
in den Jahren 2009 und 2010 durch die Aufsichtsorgane auf Basis dieses Gesetzes in Österreich
überprüft (Ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer und Jahre)?
Welche Ergebnisse (ausgenommen die unter Frage 2 dargestellten
Probenergebnisse) erbrachten diese Betriebskontrollen (Ersuche jeweils
um Aufschlüsselung auf die einzelnen Branchen, Bundesländer und Jahre)?
2.
In wie vielen
Betrieben (Erzeuger, Handel und Importeure) wurden in den Jahren 2009 und 2010 Proben durch die Aufsichtsorgane gezogen?
Wie viele Proben waren dies?
Welches Ergebnis erbrachten
die Analysen?
Wie viele davon waren zu beanstanden Betriebskontrollen
(Ersuche jeweils um Aufschlüsselung auf die einzelnen Branchen, Bundesländer und Jahre)?
3. Wie viele Proben wurden in den Jahren 2009 und 2010 insgesamt durch die AGES/BAES untersucht (Ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre)?
4. Wie viele dieser Proben waren davon amtliche und wie viele private Proben (Ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesanstalten und Jahre)?
5. Welche Einnahmen wurden durch die privaten Probenuntersuchungen in den Jahren 2009 und 2010 erzielt (Ersuche um Aufschlüsselung der Einnahmen auf Jahre)?
6. Wie viele und welche Sanktionen (z.B. Beschlagnahme) wurden in den Jahren 2009 und 2010 in Österreich nach Kontrollen und Untersuchungen durch die BAES verhängt (Ersuche um Aufschlüsselung auf Bundesländer und Jahre)?
7. In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2009 und 2010 deswegen Verwaltungs-strafanzeigen erstattet und Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet (Ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer bzw. Bezirksverwaltungsbehörden)?
8. In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2009 und 2010 ein Verwaltungsstrafverfahren in erster Instanz rechtskräftig abgeschlossen (Ersuche um Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw. Bezirksverwaltungsbehörden und Jahre)?
9. In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2009 und 2010 ein Verwaltungsstrafverfahren in erster Instanz durch Einstellung etc. abgeschlossen (Ersuche um Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw. Bezirksverwaltungsbehörden und Jahre)?
10. In wie vielen Fällen erfolgte in den Jahren 2009 und 2010 eine Einstellung vom Verfahren durch einen UVS (Aufschlüsselung auf UVS)?
In wie vielen Fällen kam es zu einer rechtskräftigen Entscheidung (Aufschlüsselung auf UVS)?
11. In wie vielen Fällen erfolgte in den Jahren 2009 und 2010 eine rechtskräftige Entscheidung erst durch den VwGH (Aufschlüsselung auf Jahre)?
12. Welche Einnahmen aus Geldstrafen wurden in den Jahren 2009 und 2010 erzielt?
13. Wurden die Kontrollergebnisse der Aufsichtsbehörden und der BAES in
den Jahren 2009
und 2010 in einem Bericht veröffentlicht?
Wenn ja, wo ist dieser
zugänglich?
14. Werden Sie in Zukunft die
Erstellung und Veröffentlichung eines derartigen Berichtes veranlassen?
Wenn nein, weshalb nicht?
15. Wie erfolgt die Koordination der Länder zur
einheitlichen Vollziehung der Ausbringung und Anwendung von Düngemitteln?
Welche Programme, Koordinationssitzungen oder andere Schritte zur Erreichung
einer einheitlichen Vollziehung hat das BMLFUW gesetzt?
16. Gibt es aus Sicht des Ressorts Mängel in den
Bundesländern bei der Umsetzung dieser Materie?
Wenn ja, welche?
17. Welche Verfügungen und Weisungen
(Erlässe) wurden durch Ihr Bundesministerium in den Jahren 2009 und 2010
erlassen um eine bessere Koordinierung zwischen der AGES/BAES und der Vollziehung insbesondere bei den
Überwachungstätigkeiten (Kontrollen) zu erreichen
(Aufschlüsselung auf Jahre)?
Welche wurden 2011 bereits erlassen?
18. Wie viele MitarbeiterInnen in der AGES (Institute) bzw. im Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) waren aktuell für die Vollziehung dieses Bundesgesetzes zuständig (Stichtag 31.12.2010)?
19. Wie viele Personen waren in den Jahren 2009 und 2010 als Aufsichtsorgane zur Vollziehung dieses Bundesgesetzes in den Bundesländern tätig (Ersuche um detaillierte Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer und Jahre)?
20. Wie hoch waren im Jahr 2010 in der zuständigen Bundesanstalt die Probenkosten (Gesamtkosten pro bearbeitete Probe)?
21. Wie viele amtliche Proben wurden in Österreich im internationalen Vergleich (pro 1.000 Einwohner) in den Jahren 2009 und 2010 gezogen (Ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten und Jahre)?
22. Wie viele amtliche Proben werden voraussichtlich
2011 pro 1.000 Einwohner gezogen?
Wie sieht konkret der Kontrollplan für dieses Jahr aus?
23. Halten Sie die
Strafbestimmungen in diesem Bundesgesetz für ausreichend?
Treten Sie für die Einführung von Mindeststrafen ein?
24. In welcher Form wurden in den Jahren 2009 und 2010 Importe aus Drittstaaten kontrolliert (Aufschlüsselung auf Jahre)?
25. Wie viele Kontrollen und wie
viele Probenziehungen fanden bei diesen Importproben in den Jahren 2009 und 2010 statt?
Welche Ergebnisse erbrachten diese
Kontrollen und Analysen (Ersuche um Aufschlüsselung auf die
einzelnen Bundesländer und Jahre)?
Welche Maßnahmen mussten ergriffen
werden?
26. Welche EU-Richtlinien müssen zu dieser Rechtsmaterie noch umgesetzt werden?
27. Sind bezüglich dieser
Rechtsmaterie Änderungen auf Europäischer Ebene (z.B. RL, VO) geplant?
Wenn ja, welche?
Welche Haltung nimmt dazu Ihr Ministerium
ein?
26. Bereiten Sie eine Novellierung dieses
Bundesgesetzes vor?
Wenn ja, was wird
Inhalt dieser Novelle sein?
27. An welchen internationalen
bzw. EU-Überwachungs- und Kontrollprojekten hat Österreich in den Jahren 2009 und 2010 mitgearbeitet?
Was waren die Ergebnisse?
28. Sehen Sie Probleme in der
Vollziehung (Mittelbare Bundesverwaltung bzw. Länder-zuständigkeit)
bzw. sind Ihnen solche bekannt
geworden?
Wenn ja, welche?
29. Welche europäischen Rechtsakte (z.B. Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen) sind bei der Vollziehung dieses Gesetzes zu beachten (Ersuche um eine Auflistung)?
30. Wann fanden die letzen EU-Inspektionsbesuche zur Kontrolle der Vollziehung dieses Gesetzes und europäischer Rechtsakte statt?
31. Was waren die konkreten
Ergebnisse dieser Inspektionen?
Welche Empfehlungen wurden
ausgesprochen?
32. Wann wird dazu die nächste EU-Inspektion stattfinden?
33. In wie weit und unter welchen Bedingungen
können in Österreich Erzeugnisse tierischen Ursprungs in organischen Düngemittel und Bodenverbesserungsmitteln
verwendet werden?
Welche Rechtsgrundlagen gibt es
dafür?
34. Wie viele Tonnen wurden in dieser Form 2009 und 2010 als Dünger verwendet (Aufschlüsselung auf Bundesländer und Jahre)?
35. Ist es richtig, dass für die
Kontrolle der Böden auf Düngemittel und Bodenverbesserungsmittel die Bundesländer
verantwortlich sind?
Wenn ja, welche Kontrollergebnisse liegen für die Jahre 2009 und 2010 vor (Aufschlüsselung
auf Bundesländer und Jahre)?
36. Wie wurde die Anwendung von
Bodenverbesserungsmittel und Düngemittel in den Jahren 2009 und 2010
kontrolliert?
Wie viele Proben wurden in den Jahren 2009 und 2010 auf Bauernhöfen bzw.
nach der Ausbringung durch die Aufsichtsorgane der Länder gezogen?
Welches Ergebnis erbrachten die
Analysen (Ersuche jeweils um Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer und Jahre)?
37. Ist es richtig, dass EHEC und andere Bakterien durch organischen Dünger in die Lebensmittelkette gelangen und auf Lebensmittel übertragen werden können, die beim Menschen schwere, ja sogar tödliche Erkrankungen (z.B. hämolytisch-urämisches Syndrom) auslösen können?
38. Teilt das Ressort die Auffassung, dass die Ausbringung von Gülle aus der Massentierhaltung für EHEC-Bakterien und andere Krankheitserreger verantwortlich sein können?
39. Werden Sie daher den Einsatz von Gülle aus der Massentierhaltung als Düngemittel in Österreich beschränken?
40. Wie beurteilt das Ressort die Aussage von Veterinär- und Labor-Medizinern, dass der EHEC-Erreger aus Biogasanlagen stammen könnte?
41. Ist es richtig, dass in den Gär-Behälter der
Biogasanlagen Bakterien entstehen, die es bislang noch nie gegeben hat und die
auf Feldern aufgebracht werden?
Gibt es dafür wissenschaftliche Erkenntnisse?