8830/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.06.2011
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Hagen

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend in Arnoldstein durchgeführte Grenzkontrollen

 

Aufgrund des Regionaltreffens des Weltwirtschaftsforums in Wien wurde am 5.6.2011 der starke Rückreiseverkehr aus Italien für die Polizeikontrollen auf eine Fahrspur zusammengeführt. Dies lag nicht zuletzt daran, dass es am Grenzübergang Arnoldstein keine Kontrollstellen auf der Autobahn mehr gibt. Diese Aktion führte auf der Autobahn zu einer mehr als einstündigen Wartezeit. Nach vielfachen Protesten wurde die Kontrolle dann faktisch überhaupt abgebrochen. Demgegenüber wurde nach Medienberichten der parallel verlaufende Grenzübergang auf der Bundesstrasse B83 (Kärntner Bundesstrasse) nicht kontrolliert. Alleine dieser Umstand hat diese Kontrolltätigkeit an der Autobahn ad absurdum geführt.

Um viel Steuergeld wurde also der Grenzposten errichtet, jahrelang erhalten aber schlussendlich abgerissen, obwohl er – wie man seiht – gelegentlich benötigt wird. Die noch existierenden Gebäude an den Grenzübergängen sind im Besitz der BIG, die erfolglos versucht hatte, die Immobilien zu vermieten. Auch an vielen anderen Grenzübergängen sind die alten Grenzinfrastrukturen oft nicht mehr vorhanden. Die meisten Grenzgebäude wurden abgerissen, verkauft oder an die Bundesimmobiliengesellschaft zurückgegeben.

Daher ist die 2706 Kilometer lange österreichische Staatsgrenze mittlerweile löchrig. Insgesamt gibt es in Österreich 163 Grenzübergänge, wobei Zugquerungen, Fähren über Flüsse oder Seen und Skipisten-Übergänge wie auf dem Idjoch in 2752 Metern Seehöhe nicht mitgerechnet sind.

Auch wenn nur die am stärksten frequentierten Grenzstationen mit Polizisten besetzt werden müssten, würde das einen enormen finanziellen Aufwand bedeuten, heißt es im Innenministerium. Wenn es sich, wie bei den Kontrollen anlässlich der Fußball-Europameisterschaft 2008, um eine kurzzeitige Ausnahme handelt, werden Beamte auf Überstundenbasis zugeteilt. Bei kürzerer Kontrolldauer kommen mobile Einheiten zum Einsatz, also Kombifahrzeuge mit entsprechender Kontrollausstattung. Der nächste Schritt wäre die Anmietung von Containern für den Grenzdienst. Doch bei Außentemperaturen von minus 20 bis plus 30 Grad könnten Container nur eine Übergangslösung sein. Würde Schengen auf längere Zeit außer Kraft gesetzt, müssten erneut Immobilien angemietet werden.

Die Wiedereinführung der Kontrollen wäre mit einem enormen personellen und logistischen Aufwand verbunden. Experten im Innenministerium glauben, dass der Personaleinsatz wohl nicht länger als drei Monate aufrechterhalten werden könnte.

 

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende


ANFRAGE:

 

 

1.

Ist es richtig, dass am 5.6.2011 auf der Autobahn am Grenzübergang Arnoldstein von der Polizei Kontrollen vorgenommen worden sind?

 

2.

Welche Art von Kontrollen wurden jeweils zu welcher Uhrzeit vorgenommen bzw. erfolgten stichpropenartige Kontrollen oder wurden alle Autos kontrolliert?

 

3.

Nach welchen Kriterien erfolgten die Kontrollen?

 

4.

Wie viele Personen kontrollierten anfänglich den besagten Grenzübergang?

 

5.

Auf wie vielen Autobahnspuren wurde anfänglich kontrolliert?

 

6.

Ist es richtig, dass im Laufe des Tages eine weitere „Kontrollspur“ eröffnet wurde?

 

7.

Wenn ja, wurde das Kontrollpersonal proportional aufgestockt bzw. wie viele Personen kontrollierten nach Öffnung der zweiten Spur?

 

8.

Ist es richtig, dass nach Öffnung der zweiten Spur die Autos weitestgehend unkontrolliert durchgewunken wurden bzw. nicht mehr mit dem anfänglich angesetzten Maßstab kontrolliert wurde?

 

9.

Ist richtig, dass der Grenzübergang an der Bundesstrasse B83 (Kärntner Bundesstrasse) am 5.6.2011 nicht kontrolliert wurde?

 

10.

Wenn ja, warum wurde der Grenzübergang an der Bundesstrasse B83 (Kärntner Bundesstrasse) am 5.6.2011 nicht kontrolliert?

 

11.

War über die Bundesstrasse B 83 eine Umfahrung der genannten Kontrollstelle auf der Autobahn möglich?

 

12.

Welche anderen Grenzübergänge wurden am 5.6.2011 nicht kontrolliert?

 

13.

Wie viele Grenzstellen bzw. -häuschen bzw. -immobilien gab es bis zur Öffnung des Schengenraumes?

 

14.

Wie viele Grenzstellen bzw. -häuschen bzw. -immobilien wurden nach der Öffnung des Schengenraumes verkauft?


15.

Was passierte jeweils mit den nicht verkauften Grenzstellen bzw. -häuschen bzw. -immobilien nach Öffnung des Schengenraumes?

 

16.

Wie viele dieser nicht verkauften Grenzstellen bzw. -häuschen bzw. -immobilien sind derzeit noch benutzbar?

 

17.

Wie werden effiziente Grenzkontrollen ohne entsprechende Räumlichkeiten sichergestellt, insbesondere im Fall eines längerfristigen Kontrollbedarfs?