8832/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.06.2011
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler,

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend die Begünstigungspolitik der Republik Österreich gegenüber Rakhat Aliyev und seinen Mittätern

 

Anlässlich des ersten Auslieferungsersuchens Kasachstans vom 25.5.2007 wurde gegen Rakhat Aliyev am 2.6.2007 nur für einen Tag die Auslieferungshaft verhängt, diese wurde jedoch bereits am nächsten Tag wieder gegen Kaution von einer Million Euro und Gelöbnis aufgehoben. Im Zuge des zweiten Auslieferungsersuchens Kasachstans vom 27.8.2008 wurden weder Auslieferungshaft noch gelindere Mittel zur Absicherung einer möglichen Auslieferung angeordnet, dies obwohl die Auslieferung nunmehr aufgrund eines rechtskräftigen Urteils begehrt wurde und eine Interpol Rot-Ecken-Ausschreibung gegen Aliyev et al. vorlag.

Bereits 2008 haben die Mittäter von Aliyev, Vadim Koshlyak und Viktor Sapozhnikov samt Familien politisches Asyl in Österreich beantragt. Und das, obwohl es sich im Fall von Koshlyak und Sapozhnikov um Bodyguards und Fahrer handelt, die sich nie politisch betätigt haben. Als Asylwerber leben sie nach wie vor unbehelligt in Österreich. Nunmehr ist geplant, ihnen den fremdenrechtlichen Status der Duldung zukommen zu lassen.

 

Vor dem Hintergrund des aufgezeigten Sachverhaltes stellen daher die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage

1.    Warum sind die Betroffenen im Rahmen des bald schon drei Jahre anhängigen zweiten Auslieferungsverfahrens immer noch nicht in Auslieferungshaft genommen worden – zumal eine dafür ausreichende Verdachtslage schon 2007 angenommen wurde und sich nunmehr die Verdachtslage sogar noch deutlich verhärtet hat (rechtskräftige Verurteilung und Fund der Leichen der 2007 entführten Bankmanager)?

 

2.    Wie ist diese Duldung von Menschen, die wegen schweren Straftaten rechtskräftig verurteilt und nunmehr auch dringend des Mordes verdächtig sind, rechtlich, politisch und letztlich auch moralisch zu rechtfertigen?