8834/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.06.2011
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A  N  F  R  A  G  E

 

der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler,

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend geplantes Vorgehen in der Auslieferungscausa Rakhat Aliyev et al. nach der Dienstbesprechung vom 31.5.2011.

 

Am 31.5. 2011 fand in den Räumen der StA Wien eine Dienstbesprechung zwischen Staatsanwalt Dr. Peter Seda und Sektionschefs des BMeiA (Dr. Lehne, Dr. Tichy), des BMI (Dr. Vogl), des BMJ (Dr. Pilnacek) und einem Vertreter der Oberstaatsanwaltschaft (Dr. Pleischl) statt.

 

Dabei wurde in konsequenter Fortführung der schon im geheimen Treffen vom 23.5.2011 (dessen Inhalt Gegenstand unserer letzten Anfrage an Sie war) akkordierten und im übrigen rechtsmissbräuchlichen Strategie offenbar beschlossen, die anhängigen Auslieferungsverfahren abzubrechen bzw. einzustellen bzw. inhaltlich abweisend zu entscheiden – mit anderen Worten: jedenfalls nicht auszuliefern.

 

Die Aliyev und seine Mittäter begünstigende Politik der Republik (wir verweisen auf die zu diesem Thema eingebrachte gesonderte Anfrage) kulminiert somit in einer totalen Rechtsverweigerung und verhindert einmal mehr, dass die wegen Entführungen und Mordes verdächtigen Auszuliefernden für ihre Taten zur Verantwortung gezogen werden.

 

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher an die Frau Bundsministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage

1.         Welche Informationen haben Sie zu dieser Dienstbesprechung vom 31.5.2011, an der hohe und höchste Vertreter Ihres Ressorts teilgenommen haben?

 

2.         Hat dieses Treffen mit Ihrer Billigung und Unterstützung stattgefunden?

 

3.         Wer hat außer den genannten Personen an diesem Treffen noch teilgenommen?


4.         Was gedenken Sie angesichts der offenbar geplanten Umgehung einer Berichterstattung an Sie zu tun?

 

5.         Was werden Sie vor dem Hintergrund einer offenbar behördlich geplanten Fluchthilfe für die noch in Österreich befindlichen Mittäter Aliyevs tun, um die österreichische Strafverfolgungspflicht – welche Folge der Nichtauslieferung ist – abzusichern?