9009/J XXIV. GP
Eingelangt am 07.07.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Oswald Klikovits, Dr. Günther Stummvoll
Kolleginnen
und Kollegen
an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport
betreffend beabsichtigte Auslagerung von Forst- und Jagdaufgaben am Truppenübungsplatz
Allentsteig an die Österreichische Bundesforste AG
In der
Ministerweisung Nr. 224/2011 vom 30.6.2011 wird argumentiert, bereits im Jahr
2010
hätte der Chef des Generalstabes als eine Maßnahme die Zusammenführung der
Organisation Truppenübungsplatz Allentsteig mit den
Aufgaben der betriebsähnlichen
Heeresforstverwaltung Allentsteig und der vertraglichen Auslagerung von Forst-
und
Jagdaufgaben des Ressort an die Österreichische
Bundesforste AG bei gleichzeitiger
Personalüberlassung
vorgeschlagen. Gleichzeitig wird mit dieser Weisung zum Zwecke der
effektiven
Weiterverfolgung des Vorschlags zur Organisationsänderung sowie zur
Ermöglichung einer vorbehaltslosen und
objektivierten Bearbeitung die betriebsähnliche
Einrichtung Heeresforstverwaltung Allentsteig der Sektion I des BMLVS zur Dienst- und
Fachaufsicht vorübergehend überstellt
sowie die Sektion I angewiesen, bis September 2011
die Möglichkeiten der zukünftigen Aufgabenerfüllung zu prüfen und Lösungsvorschläge
vorzulegen.
Das Vorhaben des
Bundesministers, das Personal der Heeresforstverwaltung Allentsteig
mittels bundesgesetzlicher Regelung einem anderen Rechtsträger zu überlassen,
wurde
aber im Dezember des
Vorjahres vom Nationalrat mit großer
Mehrheit abgelehnt.
Nunmehr soll
der Plan der Ausgliederung an die Österreichischen Bundesforste AG mit
der
vorliegenden Ministerweisung wieder aufgegriffen werden, wobei allerdings in
dieser Fakten
falsch wiedergegeben werden. So hat der Chef des Generalstabes im November 2010
den
Bundesminister
ersucht, von der geplanten Überlassung
der land- und forstwirtschaftlichen
Nutzung des Truppenübungsplatzes Allentsteig an die Österreichische Bundesforste AG
Abstand zu nehmen und den in der parlamentarischen Begutachtung befindlichen
diesbezüglichen
Gesetzesentwurf nicht weiter zu verfolgen.
Als Gründe dafür werden angeführt, dass mit einer Überlassung der land- und
forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung an
die Bundesforste das Österreichische Bundesheer
und insbesondere die Streitkräfte jede Flexibilität und damit
auch die Handlungsunfähigkeit
auf dem größten und wichtigsten Truppenübungsplatz
des Österreichischen Bundesheeres
verlieren würden, dies zu gewaltigen Einschränkungen des militärischen Übungs- und
Schießbetriebes am
Truppenübungsplatz Allentsteig führen würde und
somit im konkreten
Fall mit einem nicht akzeptablen Verlust des absoluten Vorrangs des Übungs- und
Schießbetriebes gegenüber der Land- und
Forstwirtschaft bzw. der Jagd gerechnet werden
musste.
Die
unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für
Landesverteidigung und Sport folgende
Anfrage:
1.
Aus welchem Grund wird mit der gegenständlichen
Ministerweisung vom 30.6.2011 die
Zuständigkeit für die betriebsähnliche
Heeresforstverwaltung Allentsteig von der Sektion
III an die Sektion
I übertragen?
2.
Warum wurde
dies am 30.6.2011 veranlasst, wenn gleichzeitig bekannt war, dass der
Leiter der Sektion III am 4.7.2011
Gespräche in dieser Sache mit den Betroffenen führt?
3.
Warum
verfolgen Sie weiter die Überlassung
der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung
des Truppenübungsplatzes
Allentsteig an die Österreichische Bundesforste AG, wenn im
Dezember des Vorjahres eine Mehrheit des Nationalrates genau dieses Modell
abgelehnt
hat?
4.
Warum
verlangen sie in der Ministerweisung vom 30.6.2011 nicht die Vorlage von
verschiedenen Alternativen durch die zuständigen
Stellen in Ihrem Bundesministerium?
5.
Entspricht es
den Tatsachen, dass der Chef des Generalstabes bereits im November
2010 vor einer Überlassung der land- und
forstwirtschaftlichen Nutzung des
Truppenübungsplatzes
Allentsteig an die Österreichische Bundesforste AG gewarnt hat?
6.
Warum wird in der Ministerweisung vom 30.6.2011 behauptet, der Chef des
Generalstabes habe bereits im Jahr 2010 diese Auslagerung von Forst- und
Jagdaufgaben an die Österreichische Bundesforste AG
vorgeschlagen?
7.
Welche Leistungen stellen für Sie den Hauptzweck des Truppenübungsplatzes
Allentsteig dar?
8.
Wie soll der militärische Übungs- und
Schießbetrieb am Truppenübungsplatz
Allentsteig
aufrecht erhalten
werden können, wenn für die geplante Bewirtschaftung durch die
Bundesforste ein genauer Jahresterminkalender rechtzeitig vor Beginn eines
jeden
Geschäftsjahres zu
erstellen ist?
9.
Wie soll mit der vertraglichen Auslagerung von Forst- und Jagdaufgaben
der absolute
Vorrang des Übungs- und Schießbetriebes gewährleistet werden?
10.
Gibt es alternative Konzepte, welche die militärische
Nutzung des Truppenübungsplatzes
Allentsteig in den
Vordergrund stellen?
Wenn ja, wie lauten diese?
11.
Gibt es
alternative Konzepte, wie einerseits die Wirtschaftlichkeit des Forstbetriebes
verbessert, andererseits aber die Einheit
der Führung durch das BMLVS gewahrt wird?
Wenn ja, wie lauten
diese?
12.
Gibt es Vorschläge, wie auch ohne vertragliche Auslagerung
eine Verbesserung
hinsichtlich des
Jagdbetriebes gewährleistet werden kann?
Wenn ja, wie lauten diese?