9009/J XXIV. GP

Eingelangt am 07.07.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Oswald Klikovits, Dr. Günther Stummvoll
Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend beabsichtigte Auslagerung von Forst- und Jagdaufgaben am Truppenübungsplatz

Allentsteig an die Österreichische Bundesforste AG

In der Ministerweisung Nr. 224/2011 vom 30.6.2011 wird argumentiert, bereits im Jahr 2010
hätte der Chef des Generalstabes als eine Maßnahme die Zusammenführung der
Organisation Truppen
übungsplatz Allentsteig mit den Aufgaben der betriebsähnlichen
Heeresforstverwaltung Allentsteig und der vertraglichen Auslagerung von Forst- und
Jagdaufgaben des Ressort an die
Österreichische Bundesforste AG bei gleichzeitiger
Personal
überlassung vorgeschlagen. Gleichzeitig wird mit dieser Weisung zum Zwecke der
effektiven Weiterverfolgung des Vorschlags zur Organisationsänderung sowie zur
Erm
öglichung einer vorbehaltslosen und objektivierten Bearbeitung die betriebsähnliche
Einrichtung Heeresforstverwaltung Allentsteig der Sektion
I des BMLVS zur Dienst- und
Fachaufsicht vor
übergehend überstellt sowie die Sektion I angewiesen, bis September 2011
die Möglichkeiten der zukünftigen Aufgabenerfüllung zu prüfen und Lösungsvorschläge
vorzulegen.

Das Vorhaben des Bundesministers, das Personal der Heeresforstverwaltung Allentsteig
mittels bundesgesetzlicher Regelung einem anderen Rechtstr
äger zu überlassen, wurde
aber im Dezember des Vorjahres vom Nationalrat mit großer Mehrheit abgelehnt.

Nunmehr soll der Plan der Ausgliederung an die Österreichischen Bundesforste AG mit der
vorliegenden Ministerweisung wieder aufgegriffen werden, wobei allerdings in dieser Fakten
falsch wiedergegeben werden. So hat der Chef des Generalstabes im November 2010 den
Bundesminister ersucht, von der geplanten Überlassung der land- und forstwirtschaftlichen
Nutzung des Truppen
übungsplatzes Allentsteig an die Österreichische Bundesforste AG
Abstand zu nehmen und den in der parlamentarischen Begutachtung befindlichen
diesbez
üglichen Gesetzesentwurf nicht weiter zu verfolgen.

Als Gründe dafür werden angeführt, dass mit einer Überlassung der land- und
forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung an die Bundesforste das
Österreichische Bundesheer
und insbesondere die Streitkr
äfte jede Flexibilität und damit auch die Handlungsunfähigkeit
auf dem gr
ößten und wichtigsten Truppenübungsplatz des Österreichischen Bundesheeres
verlieren würden, dies zu gewaltigen Einschränkungen des militärischen Übungs- und
Schie
ßbetriebes am Truppenübungsplatz Allentsteig führen würde und somit im konkreten
Fall mit einem nicht akzeptablen Verlust des absoluten Vorrangs des
Übungs- und
Schie
ßbetriebes gegenüber der Land- und Forstwirtschaft bzw. der Jagd gerechnet werden
musste.


Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für
Landesverteidigung und Sport folgende

Anfrage:

 

1.       Aus welchem Grund wird mit der gegenständlichen Ministerweisung vom 30.6.2011 die
Zust
ändigkeit für die betriebsähnliche Heeresforstverwaltung Allentsteig von der Sektion
III an die Sektion I übertragen?

2.       Warum wurde dies am 30.6.2011 veranlasst, wenn gleichzeitig bekannt war, dass der
Leiter der Sektion
III am 4.7.2011 Gespräche in dieser Sache mit den Betroffenen führt?

3.       Warum verfolgen Sie weiter die Überlassung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung
des Truppen
übungsplatzes Allentsteig an die Österreichische Bundesforste AG, wenn im
Dezember des Vorjahres eine Mehrheit des Nationalrates genau dieses Modell abgelehnt
hat?

4.       Warum verlangen sie in der Ministerweisung vom 30.6.2011 nicht die Vorlage von
verschiedenen Alternativen durch die zust
ändigen Stellen in Ihrem Bundesministerium?

5.       Entspricht es den Tatsachen, dass der Chef des Generalstabes bereits im November
2010 vor einer
Überlassung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung des
Truppen
übungsplatzes Allentsteig an die Österreichische Bundesforste AG gewarnt hat?

6.       Warum wird in der Ministerweisung vom 30.6.2011 behauptet, der Chef des
Generalstabes habe bereits im Jahr 2010 diese Auslagerung von Forst- und
Jagdaufgaben an die Österreichische Bundesforste AG vorgeschlagen?

7.       Welche Leistungen stellen für Sie den Hauptzweck des Truppenübungsplatzes
Allentsteig dar?

8.       Wie soll der militärische Übungs- und Schießbetrieb am Truppenübungsplatz Allentsteig
aufrecht erhalten werden können, wenn für die geplante Bewirtschaftung durch die
Bundesforste ein genauer Jahresterminkalender rechtzeitig vor Beginn eines jeden
Gesch
äftsjahres zu erstellen ist?

9.       Wie soll mit der vertraglichen Auslagerung von Forst- und Jagdaufgaben der absolute
Vorrang des Übungs- und Schießbetriebes gewährleistet werden?

10.    Gibt es alternative Konzepte, welche die militärische Nutzung des Truppenübungsplatzes
Allentsteig in den Vordergrund stellen?

Wenn ja, wie lauten diese?

11.    Gibt es alternative Konzepte, wie einerseits die Wirtschaftlichkeit des Forstbetriebes
verbessert, andererseits aber die Einheit der F
ührung durch das BMLVS gewahrt wird?
Wenn ja, wie lauten diese?

12.    Gibt es Vorschläge, wie auch ohne vertragliche Auslagerung eine Verbesserung
hinsichtlich des Jagdbetriebes gewährleistet werden kann?

Wenn ja, wie lauten diese?