9329/J XXIV. GP
Eingelangt am 21.09.2011
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ANFRAGE
des Abgeordneten Vock
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport
betreffend Anbieten von HALAL-Gulasch durch das Österreichische Bundesheer
Am 25. August 2011 wurde im Rahmen einer Angelobungsfeier am Yppenplatz in Ottakring vom österreichischen Bundesheer HALAL-Gulasch und Döner (der in Österreich ebenfalls meist HALAL ist) angeboten.
Das österreichische Tierschutzgesetz erlaubt gemäß § 32 nur in bestimmten Ausnahmefällen die rituelle Schlachtung von Tieren.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende
Anfrage
1. Wurde im
Rahmen der genannten Veranstaltung tatsächlich vom Österreichischen
Bundesheer HALAL-Gulasch und Döner-Fleisch an die anwesenden Gäste
ausgegeben?
2. Wie wurden
die anwesenden Gäste darüber aufgeklärt, was „HALAL“
für das verwendete Fleisch bedeutet?
3. Handelte es
sich beim oben genannten Fleisch um HALAL-Fleisch nach streng ritueller
Schlachtung im Sinne von § 32 Abs. 5 des österreichischen
Tierschutzgesetzes?