9329/J XXIV. GP

Eingelangt am 21.09.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Vock

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

 

betreffend Anbieten von HALAL-Gulasch durch das Österreichische Bundesheer

 

 

Am 25. August 2011 wurde im Rahmen einer Angelobungsfeier am Yppenplatz in Ottakring vom österreichischen Bundesheer HALAL-Gulasch und Döner (der in Österreich ebenfalls meist HALAL ist) angeboten.

Das österreichische Tierschutzgesetz erlaubt gemäß § 32 nur in bestimmten Ausnahmefällen die rituelle Schlachtung von Tieren.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende

 

Anfrage

 

1.    Wurde im Rahmen der genannten Veranstaltung tatsächlich vom Österreichischen Bundesheer HALAL-Gulasch und Döner-Fleisch an die anwesenden Gäste ausgegeben?

2.    Wie wurden die anwesenden Gäste darüber aufgeklärt, was „HALAL“ für das verwendete Fleisch bedeutet?
 

3.    Handelte es sich beim oben genannten Fleisch um HALAL-Fleisch nach streng ritueller Schlachtung im Sinne von § 32 Abs. 5 des österreichischen Tierschutzgesetzes?