9349/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.09.2011
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend ÖVP-Post-Vernetzungen in Vorarlberg

BEGRÜNDUNG

 

Der Vorarlberger Erstliga-Fußballverein SCR Altach ist seit Februar 2011 „Postpartner“ und betreibt in seinen Räumlichkeiten im Stadion eine Postdienststelle.

Gleichzeitig wird die Österreichische Post AG auf der Homepage des Vereins als „Premium Sponsor“ des Fußballklubs angeführt. Informierten Kreisen zufolge zahlt das Unternehmen hierfür rund 200.000 Euro jährlich.

Aufsichtsratspräsident des Altacher Fußballklubs ist ÖVP-Nationalratsklubobmann Karlheinz Kopf, der derzeit besonders lautstark bemüht ist, durch Angriffe auf die ÖBB/ASFINAG-Sponsoring-Praxis von Werner Faymann und Josef Ostermayer in ihrer BMVIT-Zeit vom schwarzblauorangen Korruptionssumpf abzulenken.

Das Altacher Postamt wurde 2010 den gesetzlichen Vorgaben zum Trotz zunächst ohne Ersatz geschlossen – vgl. die Parl. Anfrage 6361/J XXIV.GP der Grünen vom September 2010. Von zielführendem Widerstand der Post-Control-Kommission oder des Post-Geschäftsstellenbeirats (in dem u.a. der ÖVP-dominierte Gemeindebund und - über die Verbindungsstelle - die Bundesländer sitzen) ist nichts bekannt. Insbesondere auf Betreiben der Altacher Bürgerlisten-Grünen-Gruppe konnte trotz der widrigen Umstände schließlich ein Postpartner-Interessent im Ortsgebiet von Altach gefunden werden. Obwohl also eine mit Oktober 2010 realisierbare bessere Alternative vorlag, wurde erst mehrere Monate später ein Ersatz-Postpartner eingerichtet. Und zwar nicht an diesem geeigneten, sondern an einem wesentlich ungünstiger gelegenen Ort, nämlich im Fußballstadion im Schnabelholz, „jenseits der Autobahn“ und außerhalb des Ortsgebiets von Altach. Zur Eröffnung war – eher unüblich – der Post-AG-Chef selbst anwesend. Diese Altacher Post-„Lösung“, die ein lokales ÖVP-Netzwerk so durchgesetzt hat, ist für die benachbarte Gemeinde Mäder und möglicherweise für Bilanz und Personalbewirtschaftung des prominent ÖVP-präsidierten Fußballvereins günstig, hat aber durch die große Distanz zum Ortskern und die vergleichsweise erschwerte Erreichbarkeit gravierende Nachteilen für die Altacher Kundinnen und Kunden der Post.


Warum diese Lösung dennoch umgesetzt werden konnte, ist – zB hinsichtlich der ÖVP-Post-Vernetzungen – hochgradig aufklärungsbedürftig. Es stellt sich auch die Frage, wieso offenbar weder in der Post-Control-Kommission noch im Post-Geschäftsstellenbeirat (oder im BMVIT) jemand etwas am teilweise gesetzwidrigen und im Ergebnis für die Bevölkerung nachteiligen Vorgehen auszusetzen fand.

Zugleich werfen derartige Ergebnisse des von der zuständigen Bundesministerin hochgelobten Postmarktgesetzes ein bezeichnendes Licht auf dessen reale „Qualität“.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1)    Wie kam es zur Ansiedlung des Altacher Postpartners im Fußballstadion des prominent ÖVP-präsidierten und von der Post AG gesponserten lokalen Fußballvereins?

2)    Wie können im Postmarktgesetz nicht vorgesehene Kriterien – zB wirtschaftlicher Nutzen für lokale Potentaten-Netzwerke, wirtschaftliche Unterstützung Post-gesponserter Vereine – bei Entscheidungen nach dem Postmarktgesetz entscheidungsleitend werden, und zwar sogar im Widerspruch zu anderen, sehr wohl im Postmarktgesetz vorgesehenen Kriterien?

3)    Bei der Schließung des Altacher Postamts wurden – wie Ihnen spätestens seit der Parl. Anfrage 6361/J XXIV.GP bekannt ist – nicht einmal die unzureichenden im Postmarktgesetz vorgesehenen Voraussetzungen für Postämterschließungen bzw. „Umwandlungen“ eingehalten. Welche Konsequenzen haben Sie wann daraus gezogen?

4)    Falls Sie keine Konsequenzen gezogen haben: Warum nicht?

5)    Welche Position haben die Vertreter des Gemeindebundes und der Länder bei diesem Fall – in mehrerlei Hinsicht gesetzwidrige Schließung des Postamtes Altach samt schwerlich gesetzeskonformer, verspäteter Ersatz-„Lösung“ – im Post-Geschäftsstellenbeirat eingenommen?

6)    Wie viele Verstöße gegen § 7 Abs 5 Postmarktgesetz gab es bisher?

7)    Ist es zutreffend, dass ein Verstoß gegen § 7 Abs 5 Postmarktgesetz folgenlos bleibt?

8)    Falls Sie meinen, für die Beantwortung dieser beiden Fragen zum Postmarktgesetz nicht zuständig zu sein: Wer ist für die Beantwortung dieser Fragen zuständig?

9)    Falls niemand zuständig sein sollte: Wie erklären Sie der Bevölkerung, dass auf Ihr Betreiben so zustande gekommene Gesetze folgenlos ignoriert werden können, noch dazu in einem so wichtigen Bereich wie der Versorgung der Bevölkerung mit Postdienstleistungen?