9490/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.10.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Doppler, Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend Register gegen Kindesmisshandlung

 

 

"Zum Schutz von Babys, Kleinkindern und Kindern gegen Gewalt durch Angehörige und Erzieher fordern Österreichs Unfallchirurgen nun vehement ein zentrales Register mit „Vorgeschichten“ von Betroffenen. Damit wollen sie den Kampf gegen Misshandlungen verstärken", war unlängst auf orf.at zu lesen.

Dieses zu schaffende Register müsste allerdings auch durch gesetzlichen Zwang geführt und genutzt werden.

Spitals-Hopping und fehlende elektronische Vernetzung über die einzelnen Krankenhäuser, über Krankenhausträger und Bundesländergrenzen hinweg, mache die Abklärung von Verdachtsmomenten für die erstbehandelnden Unfallchirurgen extrem schwierig. Ebenso wäre die Anforderung eines gerichtsmedizinischen Befundes zur schnellen Abklärung von eventuell auf Misshandlungen zurückzuführende Verletzungen derzeit für Unfallchirurgen unmöglich.

Die Begleitpersonen wären nicht nur eventuell die Erziehungsberechtigen, sondern gleichzeitig oft auch die Täter, welche den Unfallhergang verschleierten.

Schließlich wären in dieser Causa fünf Ministerien und die Datenschützer des Bundeskanzleramtes beteiligt.

„Es hat sich in den letzten zwei Jahren nicht wahnsinnig viel getan. Sollte sich nicht ein gestandener Politiker mit mehr als einem Jahr ‚Halbwertszeit‘ des Themas annimmt, wird sich nichts tun“, wurde auf orf.at ein Mediziner der Österreichischen Gesellschaft für Unfallchirurgie zitiert. Den Ankündigungen von Schritten vor zwei Jahren - damals gab es gerade einen spektakulären Fall – wäre kaum mehr etwas gefolgt.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende


                                                     Anfrage

 

1.    Wie ist der derzeitige Stand der Beratungen hinsichtlich einer Einführung eines "Registers gegen Kindesmissbrauch"?

2.    Seit wann wird über die Einführung eines solchen Registers beraten?

3.    Wer war/ist in diese Beratungen involviert?

4.    Wann wird voraussichtlich ein derartiges Register eingeführt werden?

5.    Wo soll ein derartiges Register installiert werden?

6.    Wer soll Zugriff auf die in diesem Register befindlichen Daten haben?

7.    Welche Daten sollen in diesem Register aufgenommen werden?

8.    Wie lange sollen diese Daten gespeichert werden?

9.    Sollen Gerichtsmediziner künftig Unfallchirurgen auf deren Anforderung direkt bei einer Befunderstellung unterstützen?

10. Wenn ja, ab wann?

11. Wenn nein, warum nicht?

12. Soll es einen gesetzlichen Zwang geben, dieses zu schaffende Register zu führen/zu nutzen?

13. Wenn ja, in welcher Form?

14. Wenn nein, warum nicht?