9587/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.10.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler,
Kolleginnen und Kollegen

an den Herrn Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Plagiatsskandal und Spionageverdacht an der LVAk

 

Das Nachrichtenmagazin "Profil" berichtet in der Ausgabe 34/2009 vom 17.08.2009, dass der "Terrorexperte" Oberstleutnant Mag. Dr. Josef Schröfl im Jahr seines Pentagonbesuches und seiner Beförderung zum Referatsleiter am Institut für Human- und Sozialwissenschaften (IHSW) der LVAk, die Publikation „The Asymmetric Power of Terrorism“, Schriftenreihe der LVAk 16/2005, gemeinsam mit Samuel R. Schubert veröffentlichte. Diese Publikation war offensichtlich dermaßen fehlerhaft, dass der damalige Leiter des IHSW, Brigadier Micewski, die Weisung erteilte, die besagte Schriftenreihe einzuziehen. Außerdem kursierten an der LVAk Gerüchte, dass Samuel Schubert für ausländische Nachrichtendienste tätig sei, da er sich selbst, in einem Interview mit dem Siemens-Magazin „Hi!Tech“, als „Info-Söldner“, „hired gun“ und „bezahlten Hacker“ bezeichnet hatte. Ferner wird im selben Beitrag des Magazins "Profil" ausgeführt, dass der Salzburger Medienwissenschafter Stefan Weber im Jahr 2006 die Dissertation des Herrn Mag. Dr. Schröfl als „Abschreibübung" enttarnt hatte, worauf diesem das Doktorat aberkannt wurde. Herr Weber bezeichnet ebenso die Diplomarbeit Schröfls als „jenseitig“. Das Magazin "Profil" berichtet in derselben Ausgabe ferner, dass Herr Schröfl im April 2005 als einziger Österreicher zehn Wochen lang in die USA entsandt wurde, um als Teil eines Think-Tanks die amerikanische Außen- und Sicherheitspolitik zu analysieren und als Referent an der Universität Harvard aufzutreten.


Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher an den Herrn Bundesminister für Landesverteidigung und Sport nachstehende

 

Anfrage

 

  1. Herr Schröfl wird auf der Homepage des BMLVS als „Politologe und Volkswirt“ bezeichnet. Hat Herr Schröfl jemals ein Studium der Volkswirtschaft betrieben und wenn ja, wann hat er dieses abgeschlossen?
  2. Welche dienstrechtlichen und/oder disziplinären Konsequenzen hatte die Aberkennung des Doktorrates für Herrn Schröfl? Sehen Sie das Vertrauensverhältnis zu einem Offizier, dessen Dissertation als Plagiat enttarnt wurde, beeinträchtigt?
  3. Gilt wissenschaftliche Täuschung in Form einer plagiatorischen Dissertation im BMLVS als „Kavaliersdelikt“?
  4. Ist es richtig, dass gegen Herrn Schröfl eine außerordentliche Beschwerde bei der parlamentarischen Bundesheer-Beschwerdekommission wegen mangelnder fachlicher und sozialer Kompetenz eingebracht wurde, und wenn ja, welche Konsequenzen hatte diese?
  5. Waren die Themen von Diplomarbeit und Dissertation von Herrn Schröfl im Forschungsthemenkatalog des BMLVS enthalten?
  6. War die BH-Beschwerdekommission über den Plagiatsverdacht bezüglich Dissertation und Diplomarbeit von Herrn Schröfl informiert, und wenn ja, warum wurde nach Aberkennung des Doktortitels von Herrn Schröfl durch die Universität Wien nicht die Staatsanwaltschaft befasst, da dieser sich für die Referatsleitung am IHSW als Doktor der Politikwissenschaft beworben hatte?
  7. Wurde der Weisung des ehemaligen IHSW-Leiters Brigadier Micewski, die von Herrn Oberstleutnant Schröfl veröffentlichte Publikation „The Asymmetric Power of Terrorism“ einzuziehen, Folge geleistet, und wenn nicht, welche Konsequenzen hatte die Missachtung dieser Weisung?
  8. In der Stellungnahme des BMLVS hinsichtlich des amtswegigen Prüfungsverfahrens der Volksanwaltschaft betreffend „Schriftenreihe der Landesverteidigungsakademie, Ausgabe 16/2005“, GZ S93713/17-FGG7/2006, wird ausgeführt, dass die Publikation „The Asymmetric Power of Terrorism“, nach Bekanntwerden der fehlerhaften

Veröffentlichung, durch das LVAk eingezogen und dann in verringerter Auflage mit korrigiertem Vorwort erneut aufgelegt wurde. Wann wurde die diesbezügliche Neuauflage publiziert und wer trägt hierfür die Kosten?

  1. Wer ist dafür verantwortlich, dass Herr Samuel R. Schubert jahrelang in Forschung und Lehre an der LVAk zum Einsatz kam und aufgrund welcher akademischen Qualifikationen wurde Herr Schubert eingesetzt?
  2. Fand eine Sicherheitsüberprüfung von Herrn Samuel R. Schubert statt? Falls keine stattfand, mit welcher Begründung? Welches Ergebnis hatte diese Überprüfung?
  3. Stimmt es, dass nach Einbringung einer außerordentlichen Beschwerde an die parlamentarische Bundesheer-Beschwerdekommission betreffend die militärische Sicherheit, in welcher auf das Interview mit Herrn Schubert im Siemens-Magazin „Hi!Tech“ verwiesen wurde, Herr Schubert nicht mehr an der LVAk zum Einsatz kam?
  4. Gibt es Erkenntnisse darüber, dass Herr Schubert während seiner Tätigkeit an der LVAk für ausländische Nachrichtendienste tätig war?
  5. Aufgrund welcher Qualifikationen wurde Herr Oberstleutnant Schröfl zu einer zehn-wöchigen Dienstreise in die USA, zum Zwecke der Analyse der US-amerikanischen Sicherheitspolitik entsandt? Wer zeichnet für diese Entscheidung verantwortlich?
  6. Ist Herr Schröfl schon vor seinem Pentagon-Besuch und seiner Bestellung zum Referatsleiter am IHSW durch plagiatorisches Verhalten in der ÖMZ aufgefallen? Wenn ja, wieso erfolgte die Entsendung in die USA und die Bestellung zum Referatsleiter am IHSW?
  7. Wie hoch waren die vom Bund zu tragenden Kosten für diese Entsendung?