9900/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.11.2011
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Anfrage

 

der Abgeordneten Harald Walser, Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Verhandlungen des BMUKK mit den Präsidenten der Landesschulräte hinsichtlich der weiteren Schritte für den Ausbau der inklusiven Schule in Österreich

BEGRÜNDUNG

 

Im Rahmen der Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplanes (NAP) für Menschen mit Behinderungen hat das BMUKK einen breit angelegten Diskussions- und Aushandlungsprozess zur Umsetzung von Art. 24 der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung initiiert. Zentral geht es dabei um die Frage, mit welchen strukturellen, organisatorischen und pädagogischen Maßnahmen  die österreichische Schul- und Bildungslandschaft nachhaltig weniger aussondernd, also insgesamt inklusiver gestaltet werden kann. Nach unserem Informationsstand haben dazu zwei Runde Tische im BMUKK stattgefunden, weitere Runde Tische sind für die kommenden Monate geplant.

Im Gegensatz zu diesem noch nicht abgeschlossenen Prozess berichtet Dr. Hans Lintner,  ÖVP-Bürgermeister der Stadt Schwaz in Tirol und Amtsführender Präsident des Landesschulrats für Tirol, in einem den Grünen vorliegenden Schreiben, „dass bei der Konferenz der Landesschulratspräsidenten, gemeinsam mit der Frau Bundesministerin, auch die Frage der Inklusion besprochen worden ist. Wesentlich dabei ist die Festlegung aller und insbesondere auch der Zentralstelle des Ministeriums, dass die inklusive Pädagogik weiterhin ausgebaut werden soll, dass aber darüber hinaus auch die Sonderschulen in allen Bezirken Österreichs sichergestellt bleiben müssen. Grundlage dafür ist die Erkenntnis und die Erfahrung, dass Kinder mit besonderen Bedürfnissen auch zentrale Förderprogramme erhalten.“


 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Entspricht die von LSR Präsident Dr. Lintner mitgeteilte Festlegung Ihren Vorstellungen zur   Umsetzung von Artikel 24 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen?

2.    Sind in der Konferenz der Landesschulratspräsidenten weitere konkrete Maßnahmen in Bezug auf die schulische Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen besprochen oder beschlossen worden? Wenn ja, ersuchen wir um detaillierte Darstellung dieser Maßnahmen.

 

3.    Welche konkreten Maßnahmen sieht das BMUKK für den Ausbau der Inklusion vor?
Welche strukturellen, organisatorischen und pädagogischen Konzepte wurden dafür ausgearbeitet?
Bitte um ausführliche Erläuterungen bzw. um Übermittlung der Konzepte.

 

4.    Entspricht es Ihren schulpolitischen Intentionen, dass  die Sonderschulen erhalten bleiben müssen? Sonderschulen sind per se exklusiv und widersprechen dem Ziel der Schaffung eines inklusiven Bildungssystems, wie es die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vorsieht. Welche inhaltlichen Überlegen haben in der genannten Konferenz zu der Überzeugung geführt, dass „Sonderschulen in allen Bezirken Österreichs sichergestellt bleiben müssen“?

 

5.    Welche konkrete Funktion sollen nach Ihrer Meinung Sonderschulen einnehmen, wenn Inklusion ausgebaut werden soll?


 

6.    Was ist unter zentralen Förderprogrammen zu verstehen?
Gibt es dafür organisatorisch-pädagogische Konzepte? Wenn ja, ersuchen wir um die Übermittlung derselben. Im Besonderen interessieren uns außerdem die Erkenntnisse und Erfahrungen, die die Grundlage für zentrale Förderprogramme darstellen. Wir ersuchen daher auch um eine detaillierte Darstellung dieser Erkenntnisse und Erfahrungen.

 

7.    Ist es sinnvoll, eine Besprechung der Bundesministerin für Unterricht mit Landeschulratspräsidenten, die Teil von Bundesbehörden sind, als entscheidenden Rahmen für Verhandlungen und zur Festlegung von Rahmenbedingungen für Schulentwicklung zu nutzen?  Noch dazu, wenn die Verhandlungsposition der Landesschulratspräsidenten – wie im Fall von Dr. Lintner – nicht mit den Kollegien der betroffenen Landesschulräte abgesprochen sind? Ist es eine sinnvolle Verhandlungskultur, die vom Parlament ratifizierte UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in einer Besprechung mit den Landesschulratspräsidenten auszuhebeln und den begonnenen Diskussionsprozess zur Umsetzung der UN-Konvention über Runde Tische im BMUKK zu beenden?

Es wird um Vorlage des Protokolls der genannten Verhandlung im BMUKK gebeten.