24/JPR XXIV. GP

Eingelangt am 19.06.2009
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

an die Präsidentin des Nationalrats

 

betreffend Aussageverweigerung BMI

 

Am 14. Jänner 2009 brachte der Abgeordnete Albert Steinhauser folgende Anfrage an die Bundesministerin für Inneres ein:

 

 

„ANFRAGE

 

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend der technischen Überwachungsmöglichkeit von IP-Telefonie

 

IP-Telefonie (oder auch Voice over IP - Voip) ist eine Technologie, die es ermöglicht, den Telefondienst auf der Internet Infrastruktur zu realisieren, so dass diese die herkömmliche Telefontechnologie ersetzen kann. Als Telefonendgerät wird meist der Computer mit Mikrofon und Lautsprecher oder ein über einen Adapter angeschlossenes herkömmliches Telefon verwendet.

 

Aus Datenschutzgründen wird von einigen Anbietern (z.B. Skype) eine Verschlüsselung der Sprachdaten eingesetzt. Zumindest bei Skype gibt es derzeit keine der Öffentlichkeit bekannte Methode diese Sprachdaten auf dem Weg von Sender zu Empfänger abzugreifen und zu entschlüsseln. Ein Abgreifen der Sprachdaten an sich ist zwar möglich (z.B. beim Provider des Senders oder Empfängers) aber eine geeignete Methode zur Entschlüsselung ist nicht bekannt.

 

In einer Auskunftsveranstaltung Ende Juni 2008 im Wiener Arsenal mit Vertretern des BMI, der RTR und Breitbandprovidern wurde angedeutet, das die Verschlüsselung von (zumindest) Skype "kein Problem mehr darstelle".

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 


ANFRAGE:

 

1. Besitzt das BMI die Möglichkeit die verschlüsselten Sprachdaten von Skype in Echtzeit zu Entschlüsseln bzw. Entschlüsseln zu lassen?

 

2. Besitzt das BMI die Möglichkeit die aufgezeichneten verschlüsselten Sprachdaten von Skype im Nachhinein zu Entschlüsseln bzw. Entschlüsseln zu lassen?

 

3. Besitzt das BMI die Möglichkeit die Verschlüsselung von Skype zu deaktivieren?

 

4. Welche Verschlüsselungsmechanismen können vom BMI umgangen/deaktiviert oder entschlüsselt werden?

 

5. Steht oder stand das BMI in Kontakt mit Skype oder mit Skype in Verbindung stehenden Organisationen, wenn ja zu welchem Zweck?

 

6. Erhält oder erhielt das BMI von Skype oder mit Skype in Verbindung stehenden Organisationen Unterstützung bzw. Informationen zum Entschlüsseln von Skype?

 

7. Besitzt das BMI die Möglichkeit die verschlüsselten Sprachdaten von anderen Voip Anbietern in Echtzeit zu Entschlüsseln bzw. Entschlüsseln zu lassen?

 

8. Besitzt das BMI die Möglichkeit die aufgezeichneten verschlüsselten Sprachdaten von anderen Voip Anbietern im Nachhinein zu Entschlüsseln bzw. Entschlüsseln zu lassen?

 

9. Wird im bzw. im Auftrag vom BMI an der Erforschung bzw. an Methoden zur Umgehung der Verschlüsselungsmechanismen von Skype gearbeitet?

 

10. Wird im bzw. im Auftrag vom BMI an der Erforschung bzw. an Methoden zur Umgehung von Verschlüsselungsmechanismen im Allgemeinen gearbeitet?“

 

Diese Anfrage wurde von der Bundesministerin für Inneres am 10. März 2009 wie folgt beantwortet:

 

 

„BM für Inneres

 

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde, haben am 14. Jänner 2009 unter der Zahl 571/J an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „der technischen Überwachungsmöglichkeit von IP-Telefonie“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 


Zu den Fragen 1 bis 4 und 6 bis 10:

 

Im Hinblick darauf, dass die Beantwortung parlamentarischer Anfragen im Internet veröffentlicht wird und diese Fragen unter anderem auch einen Vollzugsbereich betreffen, dessen Überprüfung gem. Art 52a B-VG dem ständigen Unterausschuss des Innenausschusses obliegt und somit der Geheimhaltung unterliegt, ersuche ich um Verständnis, dass die Beantwortung nicht im Rahmen des Interpellationsrechtes nach Art. 52 B-VG erfolgen kann.

 

Zu Frage 5:

Kontakte bestanden im Rahmen kriminalpolizeilicher Ermittlungen.“

 

Aufgrund dieser Antwort brachte der Abgeordnete Albert Steinhauser die Anfrage mit folgenden Wortlaut am 23. März 2009 erneut ein:

 

 

„ANFRAGE

 

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend der technischen Überwachungsmöglichkeit von IP-Telefonie (2. Versuch nach Verweigerung der Beantwortung)

 

In der Anfragebeantwortung 590/AB vom 9.3.2009 haben Sie zu den Fragen 1 bis 4 und 6 bis 10, welche die Entschlüsselung verschlüsselter Internet-Telefongespräche betreffen, dargetan, dass "diese Fragen unter anderem auch einen Vollzugsbereich betreffen, dessen Überprüfung gem. Art 52a B-VG dem ständigen Unterausschuss des Innenausschusses obliegt und somit der Geheimhaltung unterliegt". Sie haben daher von einer Beantwortung abgesehen.

 

Art 52a Abs 1 B-VG lautet:

"(1) Zur Überprüfung von Maßnahmen zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit sowie von nachrichtendienstlichen Maßnahmen zur Sicherung der militärischen Landesverteidigung wählen die zuständigen Ausschüsse des Nationalrates je einen ständigen Unterausschuss. Jedem Unterausschuss muss mindestens ein Mitglied jeder im Hauptausschuss des Nationalrates vertretenen Partei angehören."

 

Art 52a B-VG bietet keine rechtmäßige Grundlage für eine Verweigerung der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage. Dass eine Entschlüsselung von Internet-Telefonie möglicherweise "auch" zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit eingesetzt werden kann macht die Frage des Umgangs mit Verschlüsselungstechnologie nicht generell zu einer vertraulichen Angelegenheit, da die Nutzungsmöglichkeiten über diesen eingeschränkten Bereich weit hinausgehen.

 

Da die Fragen allgemein gehalten sind und nach kein konkreter Anwendungsfall, insbesondere im Bereich des BVT, hinterfragt wurde ist die Verweigerung der Beantwortung rechtlich nicht gedeckt.

 

VoIP-Telefonie wie etwa über Skype erfreut sich weitreichender Beliebtheit, so dass ein allgemeines Interesse an der Aufklärung der Nutzungsbedingungen dieses Telefoniedienstes besteht.

 

IP-Telefonie (oder auch Voice over IP - Voip) ist eine Technologie, die es ermöglicht, den Telefondienst auf der Internet Infrastruktur zu realisieren, so dass diese die herkömmliche Telefontechnologie ersetzen kann. Als Telefonendgerät wird meist der Computer mit Mikrofon und Lautsprecher oder ein über einen Adapter angeschlossenes herkömmliches Telefon verwendet.

 

Aus Datenschutzgründen wird von einigen Anbietern (z.B. Skype) eine Verschlüsselung der Sprachdaten eingesetzt. Zumindest bei Skype gibt es derzeit keine der Öffentlichkeit bekannte Methode diese Sprachdaten auf dem Weg von Sender zu Empfänger abzugreifen und zu entschlüsseln. Ein Abgreifen der Sprachdaten an sich ist zwar möglich (z.B. beim Provider des Senders oder Empfängers) aber eine geeignete Methode zur Entschlüsselung ist nicht bekannt.

 

In einer Auskunftsveranstaltung Ende Juni 2008 im Wiener Arsenal mit Vertretern des BMI, der RTR und Breitbandprovidern wurde angedeutet, das die Verschlüsselung von (zumindest) Skype "kein Problem mehr darstelle".

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.              Besitzt das BMI die Möglichkeit die verschlüsselten Sprachdaten von Skype          in Echtzeit zu Entschlüsseln bzw. Entschlüsseln zu lassen?

 

2.             Besitzt das BMI die Möglichkeit die aufgezeichneten verschlüsselten Sprachdaten von Skype im Nachhinein zu Entschlüsseln bzw. Entschlüsseln zu lassen?

 

3.             Besitzt das BMI die Möglichkeit die Verschlüsselung von Skype zu deaktivieren?

 

4.             Welche Verschlüsselungsmechanismen können vom BMI umgangen/deaktiviert oder entschlüsselt werden?

 

5.             Steht oder stand das BMI in Kontakt mit Skype oder mit Skype in Verbindung stehenden Organisationen, wenn ja zu welchem Zweck?“

 

Diese erneute Anfrage wurde am 22. Mai wie folgt beantwortet:

 

„BM für Inneres

 

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben am 23. März 2009 unter der Zahl 1446/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „der technischen Überwachungsmöglichkeit von IP-Telefonie (2. Versuch nach Verweigerung der Beantwortung)“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 5:

Im Hinblick darauf, dass die Beantwortung parlamentarischer Anfragen im Internet veröffentlicht wird, ist darauf hinzuweisen, dass eine Aussage über angefragte Möglichkeiten oder Mechanismen auch in Bereichen des Schutzes der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit nachteilig sein könnte. Die Bekanntgabe derartig vertraulicher Informationen kann daher nationale Interessen gefährden, weshalb eine Beantwortung nicht im Rahmen des Interpellationsrechts nach Art. 52 B-VG erfolgen kann.“

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass in den Anfragen weder nach einer konkreten Überwachung noch in personifizierter Form gefragt wurde.

 

Bei der Tagung der Österreichischen Juristenkommission „Alles unter Kontrolle? Überwachung, Privatsphäre, Datenschutz“ am 22. Mai 2005 in Weißenbach hat der Direktor des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismus, Mag. Peter Gridling, übrigens vor Fachpublikum und Journalisten öffentlich über die Möglichkeiten der Skypeüberwachung gesprochen.

Gerade unter diesem Aspekt ist die Verweigerung der Beantwortung der parlamentarischen anfrage überhaupt nicht nachvollziehbar.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.      Ist Ihrer Meinung nach die Aussageverweigerung der Bundesministerin für Inneres rechtlich gedeckt?

 

2.      Wenn ja, auf welcher genauen rechtlichen Grundlage?

 

3.      Wenn nein, welche Schritte werden Sie setzen, um eine Beantwortung für das Parlament sicher zu stellen?