57/JPR XXIV. GP
Eingelangt am 05.04.2011
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Susanne Winter
und weiterer Abgeordneten
an die Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer
betreffend "Unvereinbarkeitsmeldung des Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen"
Im Glossar auf der Homepage des Parlaments ist folgendes zu lesen "Abgeordnete zum Nationalrat und Mitglieder des Bundesrates dürfen nicht gleichzeitig bestimmte andere Funktionen ausüben. Genaue Bestimmungen enthält das Unvereinbarkeitsgesetz."
Und eben dieses Gesetz regelt wiederum in § 6a. (1), dass die Mitglieder des Nationalrates, des Bundesrates oder eines Landtages, die in einem Dienstverhältnis zu einer Gebietskörperschaft stehen, dies unter Angabe ihres Tätigkeitsbereiches innerhalb eines Monats nach erfolgtem Eintritt in diesen Vertretungskörper, wenn das Dienstverhältnis nach erfolgter Wahl begründet wurde, innerhalb eines Monats dem Präsidenten des Vertretungskörpers anzuzeigen haben.
Seit Ende Februar ist der Grün-Abgeordnete Dr. Alexander Van der Bellen der Beauftragte der Stadt Wien für Universitäten und Forschung. Er verfügt für seine Tätigkeit über ein eigenes Büro beim Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds und ein Budget von jährlich 210.000 Euro.
Weitere Details seiner Tätigkeit, wie zum Beispiel seine Einbindung in Fondsstrukturen, Dienstverhältnis etc. sind bis dato vor der Öffentlichkeit verborgen geblieben.
Es ist nicht auszuschließen, dass diese Tätigkeit nach oben angeführten Bestimmungen an den Unvereinbarkeitsausschuss des Parlaments melde- und somit genehmigungspflichtig ist.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Präsidentin des Nationalrates folgende
Anfrage