242/KOMM XXIV. GP

 

Kommuniqué

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Bericht der Bundesregierung betreffend das auf der 94. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz angenommene Seearbeitsübereinkommen, 2006 (III­310 der Beilagen)

 

Das Bundeskanzleramt hat dem Nationalrat am 1. März 2012 den gegenständlichen Bericht betreffend das auf der 94. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz angenommene Seearbeitsübereinkommen, 2006 (III-310 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 27. Juni 2012 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dietmar Keck der Abgeordnete Karl Öllinger sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht der Bundesregierung betreffend das auf der 94. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz angenommene Seearbeitsübereinkommen, 2006 (III-310 der Beilagen)

einstimmig zur Kenntnis genommen.

 

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss für Arbeit und Soziales einstimmig beschlossen.

 

Wien, 2012 06 27

                                Oswald Klikovits                                                                Renate Csörgits

                                   Schriftführer/in                                                                            Obfrau