301/KOMM XXIV. GP

 

Kommuniqué

des Justizausschusses

über den Bericht der Bundesministerin für Justiz betreffend Durchführung einer wissenschaftlichen Evaluierung des § 278a StGB aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 20. Oktober 2011, E 203 NR/XXIV. GP (III-348 der Beilagen)

Die Bundesministerin für Justiz hat dem Nationalrat am 24. Juli 2012 den gegenständlichen Bericht betreffend Durchführung einer wissenschaftlichen Evaluierung des § 278a StGB aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 20. Oktober 2011, E 203 NR/XXIV. GP (III-348 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 21. Februar 2013 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim die Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Dr. Peter Fichtenbauer und Gerald Grosz sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht der Bundesministerin für Justiz betreffend Durchführung einer wissenschaftlichen Evaluierung des § 278a StGB aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 20. Oktober 2011, E 203 NR/XXIV. GP (III-348 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Justizausschuss einstimmig beschlossen.

 

Wien, 2013 02 21

                     Eva-Maria Himmelbauer, BSc                                           Mag. Peter Michael Ikrath

                                    Schriftführerin                                                                            Obmann