332/KOMM XXIV. GP

 

Kommuniqué

des Justizausschusses

über den Bericht der Bundesregierung gemäß § 30 Atomhaftungsgesetz über die Entwicklung der internationalen Haftungsinstrumente für Atomschäden, insbesondere über das Ausmaß der auf internationaler Ebene zur Verfügung stehenden Entschädigungsbeträge

Die Bundesregierung hat dem Nationalrat am 5. Februar 2013 den gegenständlichen Bericht gemäß § 30 Atomhaftungsgesetz über die Entwicklung der internationalen Haftungsinstrumente für Atomschäden, insbesondere über das Ausmaß der auf internationaler Ebene zur Verfügung stehenden Entschädigungsbeträge (III-393 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 29. Mai 2013 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordnete Mag. Ruth Becher die Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Ing. Robert Lugar, Mag. Albert Steinhauser und Mag. Karin Hakl sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht der Bundesregierung gemäß § 30 Atomhaftungsgesetz über die Entwicklung der internationalen Haftungsinstrumente für Atomschäden, insbesondere über das Ausmaß der auf internationaler Ebene zur Verfügung stehenden Entschädigungsbeträge (III-393 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, B, dagegen: G) zur Kenntnis genommen.

 

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Justizausschuss einstimmig beschlossen.

Wien, 2013 05 29

                               Mag. Ruth Becher                                                      Mag. Peter Michael Ikrath

                                    Schriftführerin                                                                            Obmann