68/KOMM XXIV. GP

 

Kommuniqué

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Bericht der Bundesregierung betreffend die auf der 95. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz angenommene Empfehlung (Nr. 198) betreffend das Arbeitsverhältnis (III-98 der Beilagen)

 

Die Bundesregierung hat dem Nationalrat am 24. November 2009 den gegenständlichen Bericht der Bundesregierung betreffend die auf der 95. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz angenommene Empfehlung (Nr. 198) betreffend das Arbeitsverhältnis (III-98 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 12. Mai 2010 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dietmar Keck die Abgeordneten Franz Riepl, Mag. Birgit Schatz, Ursula Haubner, Karl Öllinger, August Wöginger, Herbert Kickl, Sigisbert Dolinschek, Ulrike Königsberger-Ludwig, Walter Schopf sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer und die Ausschussobfrau Abgeordnete Renate Csörgits.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht der Bundesregierung betreffend die auf der 95. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz angenommene Empfehlung (Nr. 198) betreffend das Arbeitsverhältnis (III-98 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit – und zwar mit den Stimmen der Abgeordneten der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion sowie des Parlamentsklubs der Österreichischen Volkspartei – zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss für Arbeit und Soziales einstimmig beschlossen.

Wien, 2010 05 12

                                Oswald Klikovits                                                                Renate Csörgits

                                     Schriftführer                                                                              Obfrau