Wien, am   10. März 2011

               GZ:   BMLFUW-UW-1.2.2/0017-V/2/2010

Sachbearbeiter:        Steindl/Weinberger/Quint

     Durchwahl:  2339/2340/2331

 
An

die   Parlamentsdirektion

die   Volksanwaltschaft

alle   Bundesministerien

das Büro von Herrn Vizekanzler DI PRÖLL

das  Büro von Herrn Staatssekretär Dr. OSTERMAYER 

das  Büro von Herrn Staatssekretär Mag. SCHIEDER

das  Büro von Herrn Staatssekretär Dr. LOPATKA

das  Büro von Frau Staatssekretärin MAREK

alle   Sektionen des Bundeskanzleramtes (bei Aussendungen des VD selbst)

alle   Abteilungen des Verfassungsdienstes

den  Rat für Forschung und Technologieentwicklung

den  unabhängigen Umweltsenat

die   Bundesanstalt „Statistik Österreich“

das  Präsidium der Finanzprokuratur

die   Österreichische Bundesforste AG

das  Bundesvergabeamt

die   Bundesbeschaffung GmbH

alle   Ämter der Landesregierungen

die   Verbindungsstelle der Bundesländer

alle   unabhängigen Verwaltungssenate

den  Verein der Mitglieder der Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS-Verein)

den  Österreichischen Gemeindebund

den  Österreichischen Städtebund

die   Wirtschaftskammer Österreich

die   Bundesarbeitskammer

die   Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs (Landwirtschaftskammer Österreich – LKÖ)

die   Österreichische Ärztekammer

die   Österreichische Apothekerkammer

die   Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten

die   Bundeskonferenz der Kammern der freien Berufe

den  Verband der Öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs

das  Österreichische Normungsinstitut

den  Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger

die   Vereinigung der Österreichischen Industrie

den  Österreichischen Gewerkschaftsbund

den  Hauptverband der Land- und Forstwirtschaftsbetriebe Österreichs

den  Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverband

den  Verband österreichischer Entsorgungsbetriebe

das  Institut für nachhaltige Abfallwirtschaft und Entsorgungstechnik der Montanuniversität Leoben

den  Österreichischen Ingenieur- und Architektenverein

den  Handelsverband – Verband österreichischer Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels

die   Vereinigung industrieller Bauunternehmungen Österreichs (VIBÖ)

 

 

 

Betrifft:    Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Chemikaliengesetz 1996 geändert wird (ChemG-Novelle 2011);

Aussendung zur  Begutachtung

 

In der Anlage übermittelt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft den im Betreff zitierten Gesetzesentwurf samt Vorblatt, Erläuterungen und einer Textgegenüberstellung zur Begutachtung.

 

Die Übermittlung des Begutachtungsentwurfes gilt gleichzeitig als Übermittlung iSd § 15a B‑VG Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einem künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999.

 

Um Stellungnahme an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung V/2 (martin.pixner@lebensministerium.at), bis längstens

 

10. Mai 2011

 

wird ersucht.

 

Weiters wird darum ersucht, eine allfällige Stellungnahme auch dem Präsidium des Nationalrates zu übermitteln, und zwar — bei Vorhandensein der technischen Möglichkeit hiezu — im Wege elektronischer Post an die Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at und davon in der Stellungnahme Mitteilung zu machen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Gesetzesentwurf samt Beilagen auch auf der Website des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (www.umweltnet.at Bereich Chemie) zur Einsicht und zum Download zur Verfügung steht.

 

Sollte bis zu diesem Datum beim ho. Ressort keine Stellungnahme eingelangt sein, so wird davon ausgegangen, dass seitens der jeweiligen Begutachtungsstelle keine Einwände zu dem gegenständlichen Entwurf bestehen.

 

Für den Bundesminister:

SC Liebel