Fuhrmann gesagt hat, die maroden Atomkraftwerke saniert, sondern dadurch bewusst neue finanziert werden! Das ist der falsche Weg!
Deshalb: Unterstützen Sie unseren Antrag! (Beifall bei der FPÖ.)
17.01
Präsident Fritz Neugebauer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Neubauer, Hofer und weitere Abgeordnete betreffend Ausstieg Österreichs aus dem EURATOM-Vertrag, eingebracht im Zuge der Debatte zur Dringlichen Anfrage der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Brunner, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Versagen und Orientierungslosigkeit der Bundesregierung in der Energiepolitik in der 10. Sitzung des Nationalrates in der XXIV. GP. am 21. Jänner 2009
Im Jahr 1956 wurde die Österreichische Studiengesellschaft für Kernenergie gegründet. Die Aktivitäten dieser Gesellschaft führten zum Beschluß der Bundesregierung über einen Energieplan, der drei Kernkraftwerke in Österreich vorsah. Das erste davon sollte in Zwentendorf gebaut werden. Am 5. November 1978 haben sich die Österreicher im Rahmen einer Volksabstimmung klar gegen die Nutzung von Kernkraft ausgesprochen. Zwentendorf wurde nicht in Betrieb genommen. Im Herbst dieses Jahres jährt sich diese Volksabstimmung zum 30. Mal.
Unabhängig davon fließen viele Millionen aus dem österreichischen Staatshaushalt an Euratom. Damit finanziert Österreich über diesen Umweg die europäische Atomenergie. Ein Ausstieg aus dem Euratom-Vertrag und die Verwendung der dafür bisher gebundenen finanziellen Mittel für den Bereich Forschung und Entwicklung wären daher ein Gebot der Stunde. Im Geiste des Ergebnisses der Volksabstimmung über Zwentendorf und des Mitspracherechts der Österreicher wäre eine Volksabstimmung über den Ausstieg Österreichs aus dem Euratom-Vertrag zielführend.
Der Salzburger Völkerrechtsexperte Univ.-Prof. Michael Geistlinger hat den bedeutungsvollen Hinweis geliefert, daß es "Kraft des Völkergewohnheitsrechts, das durch Art. 56 der Wiener Vertragskonvention (WKV) kodifiziert wurde" möglich ist, aus dem EURATOM-Vertrag auszusteigen ohne die EU-Mitgliedschaft in Frage zu stellen. Ein Umstand, der andersmeinende Gutachten obsolet werden läßt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, alle Maßnahmen zu setzen, die erforderlich sind, um aus dem EURATOM-Vertrag auszusteigen."
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Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Widmann. – Bitte.
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