Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll10. Sitzung / Seite 231

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Dieser Entschließungsantrag wurde verteilt, und ich bitte Sie, diesem zuzustimmen. Das wäre Demokratie, und auf diese Weise könnten Sie die Menschen tatsächlich da­zu animieren, an Europa wieder zu glauben! – Ich danke Ihnen. (Beifall beim BZÖ.)

19.28


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der Antrag der Abgeordneten Mag. Stadler, Kollegin­nen und Kollegen wurde – hart an der Grenze – in seinen groben Grundzügen erläu­tert, wird ob seines Umfanges gemäß § 53 Abs. 4 in Verbindung mit § 55 Abs. 3 der Geschäftsordnung an die Abgeordneten verteilt werden und steht somit mit in Verhand­lung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Stadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neuverhandlung eines Vertrages für Europa sowie generelle Verpflichtung der Durchführung von Volks­abstimmungen über grundsätzliche Fragen der Europäischen Integration, eingebracht im Zuge der Debatte zum TOP 2: Bericht des Bundeskanzlers und des Bundesminis­ters für europäische und internationale Angelegenheiten gem. § 19 Abs. 2 GOG zur ös­terreichischen EU-Politik in der Sitzung des Nationalrates am 21. Jänner 2009.

„Es sieht düster aus für die Europäische Union. () Die EU steckt in einer Krise der Legitimität und des Vertrauens“ (Sonntags Zeitung“ Zürich 15.06.2008), und das nicht erst seit dem Nein der Iren zum EU-Reformvertrag:

Denn bereits mit dem Scheitern der Referenden in Frankreich und den Niederlanden war es offensichtlich, dass der am 17. und 18. Juni 2004 politisch akkordierte und am 29. Oktober 2004 in Rom unterzeichnete Vertrag über eine Verfassung für Europa kei­ne Chance auf Inkrafttreten haben würde. Die Ablehnung des Europäischen Verfas­sungsvertrages hat gezeigt, wie groß die Unzufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit der Politik dieser Europäischen Union ist.

Die Europäische Union ist für viele Bürger kompliziert, undurchschaubar und zu zentra­listisch. Die, nicht nur räumliche, Distanz zwischen den Bürgern und dem Entschei­dungszentrum ist offenkundig. Mehr Bürgernähe, erhöhte Transparenz, gelebte Subsi­diarität sowie Schritte gegen das bestehende Demokratiedefizit sind ein Gebot der Stunde.

Trotz dieses negativen Stimmungsbefundes der europäischen Bevölkerung streute man seitens der Europäischen Union seinen Bürgern Sand in die Augen und legte ih­nen neuerlich einen sich nur marginal vom ursprünglichen Verfassungsentwurf unter­scheidenden „EU-Reformvertrag“ vor. Ein Kommentar einer spanischen Tageszeitung auf den im Juni 2007 beim Europäischen Rat erzielten Kompromiss, wonach „das Übereinkommen (Anm. Reformvertrag) es der EU erlaubt einigermaßen weiter zu wurschteln“, stellt eindrucksvoll unter Beweis, dass dieser Reformvertrag nicht geeig­net ist, die wirklichen Probleme und Defizite der Europäischen Union zu lösen. „Europa ist das Herz verloren gegangen, es sind Rückschritte gemacht worden“, ist das wenig ermutigende Resümee des italienischen Ministerpräsidenten Romano Prodi gegenüber der Tageszeitung La Repubblica.

Offensichtlich und vordergründig war die Zielsetzung dieses Werkes:

Um in einem neuerlichen Ratifizierungsverfahren in den Mitgliedstaaten allfällige Re­ferenden mit unlieben Ergebnissen hintanzuhalten, „haben sich die Regierungen der EU-Staaten auf kosmetische Änderungen der Verfassung geeinigt, um sie leichter verdaubar zu machen – sprich um Referenden zu vermeiden.“ (Giscard d`Estaing am 17. Juli 2007 Pressedienst des EP) . Zugleich warnte der ehemalige französische Prä-


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