Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll100. Sitzung / Seite 46

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Weiters schlage ich gemäß § 57 Abs. 7 GOG vor, die Redezeit des Abgeordneten oh­ne Klubzugehörigkeit auf 10 Minuten pro Debatte zu beschränken.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die soeben dargestellten Redezeiten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

10.31.23 Ankündigung eines Dringlichen Antrages

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Abgeordneten Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen haben vor Eingang in die Tagesordnung das Verlangen gestellt, den zum gleichen Zeitpunkt eingebrachten Selbständigen Antrag 1494/A(E) der Abgeordneten Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Transparenz- und Antikorruptionspa­ket dringlich zu behandeln.

Gemäß der Geschäftsordnung wird der Dringliche Antrag um 15 Uhr behandelt wer­den.

10.31.491. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1076 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsge­setz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz – LSDB-G) (1094 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Klubvorsitzender Strache mit 9 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


10.32.11

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Grunde ist es ja erfreulich, dass man sich heute damit auseinandersetzt, sich dem Kampf gegen Lohn- und Sozial­dumping zu widmen. Das ist ein durchaus erfreulicher Ansatz, wenn man konkrete Pro­bleme in den Griff zu bekommen versucht und dass das eben heute auf der Tages­ordnung steht, aber zum anderen ist dieses Gesetz, das heute beschlossen werden wird, als zahnloser Tiger zu bezeichnen, mit dem nämlich einerseits nichts verhindert, aber andererseits die Bürokratie ausgeweitet werden wird.

Es geht um das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das einerseits festhält, dass Betriebe, dass ausländische Unternehmen, die Mitarbeiter nach Österreich mitnehmen, diese zumindest nach dem untersten Kollektivvertrag bei uns zu bezahlen haben. – So weit, so gut.

Wo aber liegen die wirklichen Probleme, die wirklichen Belastungen, die Österreich und vor allen Dingen die österreichischen Arbeitnehmer erleben werden müssen dank Ihrer Fehlentscheidung beziehungsweise Ihrer Untätigkeit in dieser Frage, meine Da­men und Herren von den Regierungsparteien? – Genau in einem Monat, und zwar am 1. Mai, soll die Ostöffnung des europäischen Arbeitsmarktes stattfinden, weil Sie von SPÖ und ÖVP im vergangenen Jahr nicht bereit waren – trotz Aufforderung der Frei­heitlichen Partei –, mit der Europäischen Union Verhandlungsschritte zu setzen, um ei­ne Verlängerung herauszuverhandeln.

 


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