Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll100. Sitzung / Seite 189

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Wenn wir wissen, dass 31 Prozent aller Neuzuerkennungen von Pensionen aus ge­sundheitlichen Gründen erfolgen, dann, glaube ich, müssen wir schon dort ansetzen. Viele Vorredner haben bereits gesagt, dass wir bei der Gesundheitsförderung, bei der Gesundheitsvorsorge, vor allem auch bei der betrieblichen, ansetzen müssen. Und da sehe ich auch eine große Ungleichbehandlung.

In der Privatwirtschaft, in Branchen, wo man es besonders braucht, etwa in der Bau­branche, ist der Zugang zur betrieblichen Gesundheitsvorsorge relativ gering. Am bes­ten ist da wiederum der öffentliche Dienst ausgestattet, wo 67 Prozent der Mitarbeiter gesundheitsfördernde Maßnahmen im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses, im Rahmen ihres Arbeitsplatzes in Anspruch nehmen können. Also auch da diese Ungleichbehand­lung. Das sollte man sich anschauen.

Heute ist schon der Grundsatz erwähnt worden: Rehabilitation vor Pension. – Total richtig. Das ist ein Grundsatz, der seit 1996 im ASVG steht. Dieser Grundsatz muss nur umgesetzt und gelebt werden.

Was wir weiters brauchen, ist eine altersgerechte Gestaltung der Arbeitswelt, damit die Menschen auch länger arbeiten können. Wir sagen immer, die Leute sollen länger ar­beiten, aber die Dinge rundherum stimmen nicht.

Also ich glaube, die Invaliditätspension erfordert noch viele Korrekturen, vor allem soll­te dies in Zukunft ein Modell sein, das in Anspruch genommen werden kann, wenn es jemand wirklich braucht, weil er Gesundheitsschäden, erhebliche Gesundheitsschäden hat. Es sollte aber kein Schlupfloch in die Frühpension sein, es sollte nicht so sein, dass jemand, der arbeitslos ist, in die I-Pension geschickt wird. Daran sollte gearbeitet werden. Darum ersuche ich auch Sie, Herr Bundesminister. (Beifall beim BZÖ.)

18.37

18.37.20

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Zunächst kommen wir Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1101 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehr­heit angenommen.

Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Be­richt 1102 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

18.38.0215. Punkt

Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 1455/A(E) der Abgeordneten Sonja Ablinger, Mag. Silvia Fuhrmann, Mag. Heidemarie Unterreiner, Mag. Dr. Wolf­gang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Büchereiförderung Neu“ und Masterplan für öffentliche Büchereien und über den

Antrag 888/A(E) der Abgeordneten Josef Jury, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Entwicklungskonzept für österreichische Bibliotheken (1105 d.B.)

16. Punkt

Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 1416/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bibliotheken­gesetz für Österreich (1106 d.B.)

 


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