Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll102. Sitzung / Seite 56

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Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonfe­renz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt.

Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 112, FPÖ 100, Grüne 88 sowie BZÖ 84 Minuten.

Weiters schlage ich gemäß § 57 Abs. 7 vor, die Redezeit des Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit auf 10 Minuten pro Debatte zu beschränken.

Ich schlage auch die vereinbarte Redeordnung vor – mit einer Abänderung, nämlich dass sie nicht um 13 Uhr endet, sondern nach 229 Minuten, wie aus der Redeordnung ersichtlich.

Diese Redeordnung sieht folgendermaßen aus:

Erklärung Bundeskanzler und Erklärung Vizekanzler je 9 Minuten, eine Redner‑/Red­nerinnenrunde mit je 9 Minuten, dann folgt die Bundesministerin für Finanzen mit 4 Minuten, eine Runde mit je 5 Minuten beziehungsweise ÖVP 4 Minuten, Innenmi­nisterin 4 Minuten, eine Runde mit je 5 Minuten beziehungsweise ÖVP 4 Minuten, Jus­tizministerin 4 Minuten, eine Runde mit je 5 Minuten beziehungsweise ÖVP 4 Minuten, Bundesminister für Wissenschaft und Forschung 4 Minuten, eine Runde mit je 5 Minu­ten beziehungsweise ÖVP 4 Minuten, Staatssekretär im Bundesministerium für euro­päische und internationale Angelegenheiten 3 Minuten, eine Runde mit je 5 Minuten beziehungsweise ÖVP 4 Minuten, Staatssekretär im Bundesministerium für Inneres 3 Minuten, eine Redner‑/Rednerinnenrunde mit je 5 Minuten beziehungsweise ÖVP 4 Minuten, also insgesamt 229 Minuten.

Tatsächliche Berichtigungen werden erst nach Ende der Fernsehübertragung aufge­rufen.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Ich halte auch fest, dass die Fraktionen übereingekommen sind, hinsichtlich der Rei­henfolge der Redner und Rednerinnen in den ersten beiden Runden nach kontra/pro und danach nach Fraktionsgröße zu reihen.

10.23.571. Punkt

Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates anlässlich der Ernennung der neuen Mit­glieder der Bundesregierung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen damit zum 1. Punkt der Tages­ordnung.

Im Anschluss an diese Erklärungen wird im Sinne des § 81 der Geschäftsordnung ent­sprechend dem vorliegenden Verlangen von fünf Abgeordneten eine Debatte stattfin­den.

Ich erteile nun dem Herrn Bundeskanzler zur Abgabe der Erklärung das Wort. – Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


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