Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll102. Sitzung / Seite 155

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wo auch nur einen Punkt offen haben. Das Problem mit den IP-Daten ist mit einem Ab­änderungsantrag ausgeschlossen worden. Die Frage des Vier-Augen-Prinzips bei der Staatsanwaltschaft ist erledigt. Vier-Augen-Prinzip bei der Polizei – erledigt. Das alles wollten wir geändert haben. Wir haben dazu eingeladen, über all das zu reden, wir ha­ben mit den Ressorts, mit den Ministern verhandelt.

Ich glaube, wenn man heute nicht imstande ist, den Unterschied zwischen Verkehrs­daten, wo ein Richter zuständig ist, und Stammdaten, wo in Zukunft zwei Staatsanwäl­te beziehungsweise zwei Polizeibeamte zuständig sein werden, erkennen zu können oder zu wollen, dann ist das sicherlich eine andere Qualität der Diskussion, aber dann soll man das auch sagen. Ich ersuche dringend, gerade dann, wenn es um derart hoch sensible Bereiche geht, wirklich zu versuchen, das sachlich zu diskutieren und auch ei­ner Lösung zuzuführen.

Ich darf daher noch folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Jarolim, Mag. Donnerbauer, Kolleginnen und Kollegen betref­fend den Bewertungsbericht der EU-Kommission zur Richtlinie über die Vorratsdaten­speicherung

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, nach Vorliegen der Überarbeitung des derzeitigen Rechtsrahmens für die Vorratsdatenspeicherung, wie sie von der EU-Kommission im „Bericht der Kommission an den Rat und das Europäi­sche Parlament – Bewertungsbericht der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung (Richtlinie 2006/24/EG) KOM (2011) 225 endgültig“ dargelegt beziehungsweise in Aus­sicht genommen ist, dem Nationalrat gegebenenfalls im Sinne dieser Überarbeitung Ge­setzesvorschläge vorzulegen.

*****

Meine geschätzten Damen und Herren! Nach zwei Jahren, mit sehr viel Verspätung, mit sehr viel Hysterie – obgleich gerade auch ich einer bin, der sagt, wir müssen auf­passen, wenn es um Grundrechte geht –, müssen wir auch den klaren Blick dafür ha­ben, dass wir uns nicht selbst blockieren bei einer wichtigen Arbeit. Ich glaube, einen solch hohen Anteil an Rechtsschutz, wie jetzt in dieser Gesetzesmaterie vorgesehen, findet man selten. Daher kann man, glaube ich, mit gutem Gewissen zustimmen. – Herzlichen Dank, meine Damen auf der Regierungsbank, für die viele Arbeit. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Pendl dankt den Bundesministe­rinnen Bures, Dr. Karl und Mag. Mikl-Leitner per Handschlag.)

16.13


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Jarolim, Mag. Donnerbauer, Kolleginnen und Kollegen betref­fend den Bewertungsbericht der EU-Kommission zur Richtlinie über die Vorratsdaten­speicherung

 


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