Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll102. Sitzung / Seite 175

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Hackl Heinz-Peter, Hagen, Haider, Haubner Ursula, Herbert Werner, Höbart Christian, Hofer, Huber Gerhard, Hübner Johannes;

Jannach, Jury;

Karlsböck, Kickl, Kitzmüller, Kogler, Königshofer, Korun, Kunasek;

Lausch, Lichtenecker, Linder, List, Lugar Robert;

Markowitz, Mayerhofer, Moser, Mühlberghuber, Musiol;

Neubauer Werner;

Öllinger;

Pilz, Pirklhuber, Podgorschek;

Riemer, Rosenkranz;

Schatz, Schenk, Schwentner, Spadiut, Stadler Ewald, Stefan, Steinhauser, Strache, Strutz;

Tadler Erich;

Unterreiner;

Van der Bellen, Vilimsky, Vock;

Walser, Westenthaler, Widmann Rainer, Windbüchler-Souschill, Windholz;

Zanger, Zinggl.

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Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Entwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Strafprozessordnung 1975 und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden, in 1124 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen vor, der Änderungen in Art. 1, Ziffern 1, 3 und 12 sowie in Art. 2 Ziffer 6 zum Inhalt hat.

Ich lasse über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.

Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden. Dieses Verlangen ist ausreichend unterstützt; wir gehen daher so vor.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die für den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Strafprozessordnung 1975 und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen stimmen, „Ja“-Stimmzettel – das sind die grauen –, jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel – das sind die rosafarbenen Stimmzettel – in die Urne zu werfen. Der Vorgang ist bekannt.

 


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