Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll103. Sitzung / Seite 127

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15.35.45

Abgeordneter Christoph Hagen (BZÖ): Liebe Pultordner auf der Regierungsbank! Meine Damen und Herren! (Ruf bei der ÖVP: Wasserkaraffe!) Nach Meinung der Regierung führen grenzüberschreitende Kriminalität und illegale Migration zur Notwen­digkeit, die internationale polizeiliche Zusammenarbeit zu verstärken, um diesen Bedrohungen, wie es in der Vorlage heißt, wirkungsvoll begegnen zu können.

Ziel der nun vorliegenden Konvention über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südost­europa ist es, die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Bedrohungen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu intensivieren. Strafbare Handlungen sollen verhindert und auch besser aufgedeckt werden. Es wird also nun eine alte Forderung des BZÖ, die wir hier vom Rednerpult aus öfter erhoben haben, umgesetzt. Ich kann nur sagen: Das ist ganz in unserem Sinne und findet auch unsere Unterstützung.

Zum Tagesordnungspunkt 11: Mit dem vorliegenden Vertrag wird die Staatsgrenze zwischen Slowenien und Österreich im Sinne beider Staaten neu geregelt. Auch das wird unsere Zustimmung erhalten. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

15.36


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort seitens der BerichterstatterInnen wird keines verlangt.

Wir kommen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir gelangen zuerst zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Konvention über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa in 915 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Vertrag zwi­schen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über den Verlauf der Staatsgrenze in den Grenzabschnitten VIII bis XV und XXII bis XXVII in 895 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Des Weiteren gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag, dass die Anlagen dieses Staatsvertrages gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundgemacht sind, dass sie für die Dauer der Geltung des Vertrages zur öffentlichen Einsicht während der Amtsstunden aufgelegt werden, und zwar

a) alle genannten Anlagen beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen in Wien,

b) die Anlagen 1 bis 24 beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung,

c) die Anlagen 22 bis 42 beim Amt der Kärntner Landesregierung,

d) Die Anlagen 1 bis 24 beim Vermessungsamt Leibnitz,

e) die Anlagen 22 bis 33 beim Vermessungsamt Völkermarkt,

 


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