Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll105. Sitzung / Seite 30

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jetzt haben wir sie ab dem 36. Lebensjahr. Und das würde auch vorsehen, dass anstatt der über 200 Brustkrebszentren nur noch 20 österreichweit den Frauen zur Verfügung stünden.

Daher meine Frage: Was werden Sie unternehmen, um das zu verhindern?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete, das hat zwar nichts mit der Hauptfrage zu tun, aber ich lasse diese Zusatzfrage trotzdem zu.

Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Ja, das ist eine wichtige Frage. Danke, Frau Präsidentin.

Ich möchte mit einem Irrtum aufräumen: Diese Zentren werden dazu da sein, um Befunde gut anzuschauen und um, wenn nötig, wenn bei der Erstuntersuchung keine Klarheit herrscht, zum Teil Doppel- und Dreifachbefundungen vorzunehmen. Das heißt, das ist eine Qualitätsverbesserung.

Zudem wird jede Frau, die ein Brustkrebs-Risiko in sich birgt, selbstverständlich auch in jungen Jahren zur Mammographie geschickt. Die Hauptrisikogruppe sind aber Frau­en ab 45 bis 50, und genau für diese will man eine Einladung aussprechen. Es soll in einem sogenannten Screening flächendeckend untersucht werden, damit alle Frauen erfasst werden können.

Bei dem, was Sie ansprechen, geht es nur darum, dass man sich doppelt und dreifach absichern möchten, wenn ein Befund beim ersten Mal nicht klar ist, und das nenne ich sehr wohl eine Verbesserung für Frauen! (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Haubner.

 


Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Frau Bundesministerin, Sie bringen sich – vielleicht auch in Ermangelung eines eigenen Familienstaatssekretariats – immer sehr engagiert auch in familienpolitischen Fragen ein. Daher geht meine Frage in Richtung Kinderbetreuung.

Seit 1. Jänner 2009 ist es möglich, die Kosten für Kinderbetreuung als außerge­wöhnliche Belastung steuerlich geltend zu machen. Die Kosten sind mit 2 300 € pro Kind und Jahr begrenzt. Die Altersgrenze liegt beim vollendeten zehnten Lebensjahr. Nun sind aus meiner Sicht aber sehr viele Auflagen damit verbunden. Vielleicht ist das auch mit ein Grund, dass mehr als 200 Millionen € im Jahr 2009 von den Eltern nicht verbraucht wurden. Es wurde dafür nicht angesucht.

Daher meine Fragen: Warum gibt es so strikte Auflagen, vor allem für jene, die im Familienverband tätig sind? Warum bewerten Sie außerhäusliche Betreuung anders als innerfamiliäre Betreuung? Was ist der Grund dafür, dass sich gerade Großeltern pädagogisch schulen lassen müssen, damit die Kinderkosten steuerlich absetzbar gemacht werden können?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Zum einem empfinde ich die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten – und dazu zählen die Kosten für Kindergärten, Kinderkrippen, Tageseltern – als einen Fortschritt, den ich gerne mittragen möchte.

Die Hürden, die Sie ansprechen, sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehe ich bei weitem nicht, weil ich denke, dass ein achtstündiger Babysitterkurs keine unüberwindbare Hürde dafür sein kann, dass jemand dann ein Kind professionell betreuen kann.


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