Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 206

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Hofer. – Bitte.

 


18.24.23

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich noch mit einem Bereich beschäftigen, der in Österreich in den nächsten Jahren auch noch zu Problemen führen kann. Es ist dies die Frage der selbständigen Versicherungsverhältnisse im Pflegebereich.

Im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung sind zwei Modelle möglich, nämlich das Selb­ständigenmodell und das Unselbständigenmodell. In fast allen Fällen ist es so, dass ein selbständiger 24-Stunden-Betreuer, eine selbständige 24-Stunden-Betreuerin für die betreuungsbedürftige Person tätig wird.

Jetzt ist es so, dass uns bereits im Jahr 2007 Arbeits- und Sozialrechtler gesagt haben, dass das eigentlich ein sehr klagsanfälliges Modell ist. Tomandl und Mazal haben damals gemeint, dass das Selbständigenmodell und auch das Unselbständigenmodell völlig unklar und unzureichend definiert seien und dringend korrigiert werden müssten. Für Mazal war die selbständige Betreuung rechtlich überhaupt fragwürdig. Das ist ja auch klar, man wohnt im gleichen Haushalt mit der betreuungsbedürftigen Person, nimmt deren Einrichtungen in Anspruch. Das heißt, da gibt es ein reelles und ernst­haftes Risiko für betreuungsbedürftige Personen, dass es zu einer Klage kommt und dass sie eine derartige Klage auf Anerkennung als Arbeitnehmer auch verlieren könnten.

Daher haben wir vorgeschlagen, dass es für diesen Fall, der eintreten kann, abfe­dernde Maßnahmen geben muss.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Hofer und weiterer Abgeordneter betreffend (un)selbständige Ver­sicherungsverhältnisse im Pflegebereich

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Kon­sumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzulei­ten, die beinhaltet, dass die Sozialversicherungsträger in begründeten Härtefällen auf die Einbringung aus Forderungen, die sich aus den Unschärfen von (un)selbständigen Beschäftigungsverhältnissen im Pflegebereich ergeben können, verzichten müssen.“

*****

Ich darf Sie herzlich einladen, diesen Antrag zu unterstützen. (Beifall bei der FPÖ.)

18.26


Präsident Fritz Neugebauer: Der soeben eingebrachte Antrag steht mit in Verhand­lung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter betreffend (un)selbständige Versicherungsverhältnisse im Pflegebereich

 


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