Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 228

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„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu­zu­­leiten, welche vorsieht, dass Pflegeeltern eine Entschädigung für die geleistete Pflege, mindestens in der Höhe der Mindestsicherung, bekommen.“

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Herr Minister! Im Ausschuss habe ich erklärt, dass ich Ärzten, Eltern und Kindern vertraue, dass der Krankenhausaufenthalt eines Kindes so kurz wie notwendig ist. Das bedarf meines Erachtens nicht eines Regulatives, eines Selbstbehaltes.

Sie haben dann das Beispiel des Frühchens gebracht, wo das Kind nicht die Aufenthaltsdauer bestimmen kann – aber ich versichere Ihnen, dass die Ärzte und die Eltern darauf achten werden, dass diese so kurz wie möglich ist. Das Frühchen kann auch nicht bestimmen, ob es in Wien, Niederösterreich oder Burgenland zur Welt kommt; auch das würde den Selbstbehalt wesentlich beeinflussen, weil zwischen den Bundesländern in dieser Hinsicht ein wesentlicher Unterschied besteht. Gerade an diesem Beispiel zeigen sich die Ungerechtigkeiten beim Pflegebeitrag.

Gerade das Beispiel des Frühchens ist ein gutes Beispiel dafür, wie viel Angst die Eltern um den Gesundheitszustand des Kindes manchmal haben müssen. Zu dieser Angst um die Gesundheit des Kindes kommt noch die finanzielle Belastung durch Selbstbehalte für das Kind hinzu – und für die Mutter, wenn diese nicht selbst erwerbstätig ist, und für die Mutter, wenn sie pflegend im Spital bleiben möchte. Das heißt, da ist gleich ein dreifacher Selbstbehalt gegeben.

Zu den Pflegeeltern: Die Kosten für Pflegeeltern stehen in keiner Relation zu einem Heimplatz. Daher, Herr Minister, würde ich Sie ersuchen, unsere Initiative zu unter­stützen und die Entschädigung für die geleistete Pflege zumindest in der Höhe der Mindestsicherung festzulegen. (Beifall bei der FPÖ.)

19.32


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Die beiden soeben eingebrachten Entschließungs­anträge sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend gleichgeschlecht­liche Pflegeeltern

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 26: Neg. Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1569/A(E) der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend bundeseinheitliche Regelung zur Verbesserung der arbeits- und sozialrechtlichen Absicherung von Pflegeeltern, in der 109. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 15. Juni 2011

Die Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek wirbt auf der Homepage des Bundeskanzleramtes das Lesben und Schwule auch als Pflegeeltern tätig sein dürfen. Für sie ist Familie mehr als Vater, Mutter, Kind. Für Gabriele Heinisch-Hosek gehören auch Patchworkfamilien und Regenbogenfamilien von Schwulen und Lesben dazu.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 


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