Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 147

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amten dieses Landes auch? – Danke. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Zur Geschäftsordnung! Ein Antrag!)

15.14


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es gibt einen Antrag zur Geschäftsordnung. –Bitte, Herr Klubobmann. – Nicht „Herr Klubobmann“, sondern: Herr Abgeordneter. (Abg. Ing. Westenthaler: Es war halt die Gewohnheit!)

 


15.14.38

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr ge­ehrte Frau Präsidentin! Es fällt den ganzen Tag bereits auf, mit welcher Despektierlich­keit diese Bundesregierung das Parlament behandelt, indem bei keinerlei der wichtigen Debatten in den vergangenen Stunden Minister oder der Bundeskanzler hier anwesend waren, auch nicht bei dem wichtigen Gesetz, mit welchem die Ministerien neu eingeteilt werden.

Offensichtlich hat diese Bundesregierung einen „Parlamentsstaatssekretär“, der immer dann entsandt wird, wenn man glaubt, dass es genügt, dass man sich hier im Parla­ment hersetzt und ein bisserl zuhört. Das geht nicht, meine Damen und Herren!

Diese Anfragebeantwortung betrifft den Bundeskanzler. Sie ist ein Skandal sonderglei­chen, weil sie nicht korrekt beantwortet worden ist, und sie betrifft, wie heute unser Redner ausgeführt hat, sogar Privatpersonen, die bei Reisen der Bundesregierungs­mitglieder dabei waren.

Der Herr Bundeskanzler findet es aber nicht der Mühe wert, hier zu erscheinen.

Wir stellen daher laut § 18 Abs. 3 der Geschäftsordnung den Antrag, dass der Bun­deskanzler hier an dieser Sitzung teilnehmen muss, und ich ersuche, darüber gleich abzustimmen. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

15.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Klubobmann Dr. Cap zur Geschäftsord­nung. – Bitte.

 


15.15.41

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich sehe das durch die Geschäftsordnung nicht gedeckt. Der Herr Bundeskanzler ist ja vertreten durch den Herrn Staatssekretär. (Abg. Ing. Westenthaler: Man kann ihn jederzeit herbeischaffen! Ich habe den Antrag dazu gestellt!) Daher ist diese Abstimmung meiner Auffassung nach nicht zulässig. – Punkt eins. (Abg. Ing. Westenthaler: Der Antrag ist selbstver­ständlich zulässig! § 18 Abs. 3 GOG!)

Punkt zwei: Es bleibt Ihnen natürlich unbenommen, eine Geschäftsordnungsdebatte zu missbrauchen, um eine politische Debatte zu führen. Wir haben nämlich hier jetzt ohnehin eine Kurzdebatte, wo wir in aller Ruhe all die Fragen, die Sie angesprochen haben, aufarbeiten und diskutieren können.

Das Einzige, was ich mir gewünscht hätte, ist ein wirklich sachlicher Diskussionsbei­trag, mit dem man auch etwas hätte anfangen können, aber das müssen Sie dann mit Ihrem Redner, der vorhin gesprochen hat, besprechen. (Abg. Mag. Stadler: Geh bitte, das ist jetzt eine Rede!)

Ansonsten ist zu sagen: Es ist dieses Parlament selbstverständlich verpflichtet, ord­nungsgemäß diese Kurzdebatte wie geplant hier durchzuführen (Abg. Ing. Westen­thaler: Sie sollten einmal die Geschäftsordnung lernen, Herr Abgeordneter Cap! Unser Antrag ist selbstverständlich zulässig!), wo wir uns mit den einzelnen Punkten, die Sie


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