Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 129

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nicht-behinderten Kind viel größer ist. Das heißt, es wäre wieder ein Betreuungsplatz mehr damit aufgegangen.

Wie schaut es mit dem Transport aus? – Der ist auch nicht durchdacht. Wir haben einen verpflichtenden Kindergarten, der – wie hier immer wieder gesagt worden ist – eine Bildungseinrichtung ist, und dann müssen die Familien, deren Kinder in den Kindergarten gehen, den Transport selbst bezahlen. Das ist nicht durchdacht. Warum in der Schule nicht, im Kindergarten schon?

Jetzt wird ein zweites verpflichtendes Kindergartenjahr gefordert, das wahrscheinlich noch weniger durchdacht ist, wenn beim ersten noch nicht einmal das Problem mit dem Transport gelöst ist.

Dann haben wir festgestellt: Es sind, bevor wir den verpflichtenden Kindergarten ein­geführt haben, ohnedies schon 95 Prozent der Kinder in den Kindergarten gegangen. Was wollen wir? Für die 5 Prozent, die noch nicht im Kindergarten sind, eine Aus­nahmegesetzgebung? – Das kann es ja wohl nicht sein. (Beifall bei der FPÖ.)

Und dann haben wir einen ganz kuriosen Fall, den ich Ihnen hier schildern möchte. Er betrifft Wien. Wir nehmen an, wir haben ein fünfjähriges Kind, das in den Pflicht­kindergarten geht. Jetzt wird aber von den Eltern und im Gespräch mit der Kinder­gartenpädagogIn festgestellt, dass das Kind nicht reif für die Schule ist. Das heißt, es muss von der Schule für den häuslichen Unterricht abgemeldet werden. Es wird dann nicht als Kindergartenkind genommen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Das heißt, die Mutter muss jetzt ein Jahr zu Hause bleiben oder dieses eine Jahr, bis das Kind in die Schule kommt, wieder irgendwo versuchen, das auf die Reihe zu bekommen.

Meine Damen und Herren, jetzt möchte ich noch etwas zum Thema Jugendwohlfahrt sagen. Es ist richtig, wir waren im Februar bei der damaligen interimistischen Staats­sekretärin Remler. Da hat es geheißen, es fehlen nur noch zwei Bundesländer, um die Jugendwohlfahrt unter einen Hut zu bringen. Wie lange brauchen die zwei, drei Bundesländer? Wir haben jetzt fast ein dreiviertel Jahr gewartet, und es tut sich nichts. Man sieht, hinten und vorne ist dieses Projekt Familie, Kinder gescheitert. (Beifall bei der FPÖ.)

14.37

14.37.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht eine der Berichterstatterinnen ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Antrag des Familienausschusses, dem Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG die Genehmigung zu erteilen, in 1225 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Mag. Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend verpflichtenden Kinder­gartenbesuch in den letzten beiden Jahren vor Einschulung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt. (Abg. Kopf: Das ist ja nicht einmal bei den Grünen die Mehrheit!)

 


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