Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 253

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muss man eben durchzählen, und wie viele wieder hereinkommen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Ing. Westenthaler und Strache.)

Wenn man keine Argumente mehr hat, dann muss man natürlich aus dem Plenum flüchten, das ist völlig klar, meine Damen und Herren. Vielleicht können die Kameras auf die Damen und Herren der Österreichischen Volkspartei gehen, um zu zeigen, wer in Wirklichkeit lieber aus dem Parlament hinausgeht, weil eine Auseinandersetzung mit dem Ewald Stadler ... 

21.07


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Kollege Stadler, darf ich Sie bitte daran erin­nern, dass Sie zur Sache etwas sagen wollten.

(Beifall beim BZÖ für den das Rednerpult verlassenden Abg. Mag. Stadler. Abg. Ing. Westenthaler: Das ist eine Regierungspartei – das nur für das Protokoll!)

Der von Herrn Abgeordnetem Stadler eingebrachte Entschließungsantrag ist aus­reichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Mag. Stadler, Scheibner

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Rätsel um weitere „Kühlschrankmillionen“ bzw. die Fragen, wie viele Millionen von Konsumenten für die Entsorgung von Kühlschränken an die UFH geflossen sind, wie viele Millionen bisher an die Konsumenten zurückgeflossen sind, wie viele dieser Millionen samt Zinsgewinne noch immer bei UFH liegen und nicht an das Finanzministerium übertragen werden, warum dies nicht geschieht bzw. wofür die möglicherweise übrig gebliebenen Millionen genau verplant sind sowie die Fragen, ob es eine Werbekampagne betreffend die bestehenden Rückholmöglichkeiten geben wird, ob eine „Zweckwidmung“ für die Verwendung der Millionen erfolgt sowie die Frage, ob strafrechtlich relevante Handlungen begangen worden sind und eine strafrechtliche Verfolgung eingeleitet worden ist sowie

die Kundmachung und Aufklärung der Problematik

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1389/A der Abgeordneten Mag. Heribert Donnerbauer, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Ermächtigung zur Übernahme der Rückerstattung der Kühlgeräteentsor­gungsbeiträge erlassen und das Bundesgesetz zur Rückführung der Kühlgeräteentsor­gungs­beiträge der Konsumenten aufgehoben wird (1281 d.B.)

Viele Bürger haben beim Kauf von Kühlgeräten für die Entsorgung dieser im Voraus bezahlen müssen bzw. bezahlt. Diese Zahlungspflicht ist allerdings nach Umsetzung einer EU-Richtlinie weggefallen. Seitdem besteht Anspruch auf kostenlose Entsorgung, so dass die Käufer die gezahlten Beträge zurückfordern können. Allerdings erfolgten bisher - wohl mangels Kenntnis - so gut wie keine Rückforderungen.

Die gezahlten Gelder befinden sich derzeit in der UFH Umweltforum GmbH & Co KG und der UFH Privatstiftung, wobei die Finanzministerin diese nun in der Form


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