„Die Bundesregierung wird ersucht, zur Sicherstellung des künftigen Betreuungs- und Pflegebedarfs einen Bedarfs- und Entwicklungsplan zu erstellen, der den quantitativen und qualitativen Bedarf an Pflegepersonen sowie deren Ausbildungserfordernisse nach dem ICN-Kompetenzmodell (International Council of Nurses) festschreibt.“
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Der zweite Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, die Finanzierung des Risikos Pflege durch ein geeignetes, zukunftssicheres und nachhaltiges Finanzierungssystem derart zu lösen, dass Pflegebedürftigkeit nicht zu einem finanziellen Risiko betroffener Menschen wird.“
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Dritter Entschließungsantrag – in der Serie „eigenständiges Verhalten der steirischen ÖVP“ – :
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem eine zentrale Stelle wie beispielsweise das Bundesministerium für Gesundheit oder der Österr. Gesundheits- und Krankenpflegeverband– ÖGKV bzw. Gesundheit Österreich GmbH/ÖBIG beauftragt wird, unter Wahrung des Datenschutzes eine verpflichtende nationale Registrierung aller qualifizierten Pflegekräfte vorzunehmen.“
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Ich darf Sie bitten, Ihren steirischen Abgeordneten auszurichten, dass wir selbstverständlich darauf schauen werden, dass sie dem auch zustimmen. – Ich danke Ihnen. (Beifall beim BZÖ.)
13.44
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Die drei eingebrachten Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.
Die drei Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Grosz, Schenk, Dr. Spadiut, List, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung eigenständiger Initiativen der ÖVP Steiermark – Teil X:
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1207 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Pflegefonds eingerichtet und ein Zweckzuschuss an die Länder zur Sicherung und zum bedarfsgerechten Aus- und Aufbau des Betreuungs- und Pflegedienstleistungsangebotes in der Langzeitpflege für die Jahre 2011, 2012, 2013 und 2014 gewährt wird (Pflegefondsgesetz – PFG) (1286 d.B.)
Normalerweise bekommen Vorschläge der Opposition im Nationalrat nie eine Mehrheit, weil die Koalitionsfraktionen eine Zustimmung unabhängig von der sachlichen Sinnhaftigkeit der Forderungen aus rein parteitaktischen Gründen verweigern. Die innerhalb der ÖVP seit dem Amtsantritt von Parteiobmann und Vizekanzler Spindelegger immer
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