Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll114. Sitzung / Seite 68

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„Die Bundesregierung wird ersucht, zur Sicherstellung des künftigen Betreuungs- und Pflegebedarfs einen Bedarfs- und Entwicklungsplan zu erstellen, der den quantitativen und qualitativen Bedarf an Pflegepersonen sowie deren Ausbildungserfordernisse nach dem ICN-Kompetenzmodell (International Council of Nurses) festschreibt.“

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Der zweite Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, die Finanzierung des Risikos Pflege durch ein ge­eignetes, zukunftssicheres und nachhaltiges Finanzierungssystem derart zu lösen, dass Pflegebedürftigkeit nicht zu einem finanziellen Risiko betroffener Menschen wird.“

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Dritter Entschließungsantrag – in der Serie „eigenständiges Verhalten der steirischen ÖVP“ – :

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem eine zentrale Stelle wie beispielsweise das Bundesministerium für Gesundheit oder der Österr. Gesundheits- und Krankenpflegeverband– ÖGKV bzw. Gesundheit Österreich GmbH/ÖBIG beauftragt wird, unter Wahrung des Datenschutzes eine ver­pflichtende nationale Registrierung aller qualifizierten Pflegekräfte vorzunehmen.“

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Ich darf Sie bitten, Ihren steirischen Abgeordneten auszurichten, dass wir selbstver­ständlich darauf schauen werden, dass sie dem auch zustimmen. – Ich danke Ihnen. (Beifall beim BZÖ.)

13.44


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Die drei eingebrachten Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.

Die drei Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Grosz, Schenk, Dr. Spadiut, List, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Umsetzung eigenständiger Initiativen der ÖVP Steiermark – Teil X:

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1207 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Pflege­fonds eingerichtet und ein Zweckzuschuss an die Länder zur Sicherung und zum bedarfsgerechten Aus- und Aufbau des Betreuungs- und Pflegedienstleistungsange­botes in der Langzeitpflege für die Jahre 2011, 2012, 2013 und 2014 gewährt wird (Pflegefondsgesetz – PFG) (1286 d.B.)

Normalerweise bekommen Vorschläge der Opposition im Nationalrat nie eine Mehrheit, weil die Koalitionsfraktionen eine Zustimmung unabhängig von der sachlichen Sinn­haftigkeit der Forderungen aus rein parteitaktischen Gründen verweigern. Die innerhalb der ÖVP seit dem Amtsantritt von Parteiobmann und Vizekanzler Spindelegger immer


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