Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll114. Sitzung / Seite 69

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stärker werdenden bündischen und regionalen Divergenzen haben nun zur Ankün­digung des Obmanns der ÖVP Steiermark geführt, künftig eine „eigenständige Linie“ einschlagen zu wollen. Dies lässt die Hoffnung aufkeimen, dass viele Anliegen, die in der Steiermark von der ÖVP unterstützt wurden, nun auch im Nationalrat erhöhte Um­setzungschancen haben könnten.

Ein derartiger Vorschlag ist der von der SPÖ- und ÖVP-Gemeinderatsfraktion im Ge­meinderat von Graz am 17. Februar 2011 eingebrachte und einstimmig beschlossene dringliche Antrag: „Die Stadt Graz möge die zuständigen Stellen insbesondere des Landes und des Bundes auffordern, zur Sicherstellung des künftigen Betreuungs- und Pflegebedarfs einen Bedarfs- und Entwicklungsplan zu erstellen, der den quantitativen und qualitativen Bedarf an Pflegepersonen sowie deren Ausbildungserfordernisse nach dem ICN-Kompetenzmodell (International Council of Nurses) festschreibt.“

Die Umsetzung dieses Anliegens auf Bundesebene würde

Um insbesondere den steirischen Abgeordneten der ÖVP die Gelegenheit zu geben, ihren Überzeugungen abseits vom Klubzwang im Sinne der von ihrem Landespartei­obmann ausgerufenen „eigenständigen Linie“ auch im Nationalrat Ausdruck verleihen zu können stellen die unterzeichneten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, zur Sicherstellung des künftigen Betreuungs- und Pflegebedarfs einen Bedarfs- und Entwicklungsplan zu erstellen, der den quantitativen und qualitativen Bedarf an Pflegepersonen sowie deren Ausbildungserfordernisse nach dem ICN-Kompetenzmodell (International Council of Nurses) festschreibt.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Grosz, Schenk, Dr. Spadiut, List, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Umsetzung eigenständiger Initiativen der ÖVP Steiermark – Teil X:

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und So­ziales über die Regierungsvorlage (1207 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Pflegefonds eingerichtet und ein Zweckzuschuss an die Länder zur Sicherung und zum be­darfsgerechten Aus- und Aufbau des Betreuungs- und Pflegedienstleistungsangebotes in der Langzeitpflege für die Jahre 2011, 2012, 2013 und 2014 gewährt wird (Pflege­fondsgesetz – PFG) (1286 d.B.)

Normalerweise bekommen Vorschläge der Opposition im Nationalrat nie eine Mehrheit, weil die Koalitionsfraktionen eine Zustimmung unabhängig von der sachlichen Sinnhaf­tigkeit der Forderungen aus rein parteitaktischen Gründen verweigern. Die innerhalb der ÖVP seit dem Amtsantritt von Parteiobmann und Vizekanzler Spindelegger immer stärker werdenden bündischen und regionalen Divergenzen haben nun zur Ankün­digung des Obmanns der ÖVP Steiermark geführt, künftig eine „eigenständige Linie“ einschlagen zu wollen. Dies lässt die Hoffnung aufkeimen, dass viele Anliegen, die in der Steiermark von der ÖVP unterstützt wurden, nun auch im Nationalrat erhöhte Um­setzungschancen haben könnten.

Ein derartiger Vorschlag ist der von der SPÖ- und ÖVP-Gemeinderatsfraktion im Ge­meinderat von Graz am 25. März 2010 eingebrachte und einstimmig beschlossene dringliche Antrag: „Die Stadt Graz möge im Wege einer Petition an die Bundesregie-


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