Na ja, so schaut es einmal aus. Das wäre das Ziel, und ich erwarte mir auch von der Ministerin, dass Steuern gesenkt werden, damit sich die Menschen auf lange Sicht das Leben wieder leisten können und damit wichtige Punkte, die im Bericht stehen, auch finanziell umgesetzt werden können und das Ganze auch leistbarer wird. Das wäre der richtige Weg für die Zukunft, und das wäre auch der richtige Weg für die österreichische Jugend. – Vielen Dank. (Beifall beim BZÖ.)
13.02
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Die beiden soeben eingebrachten Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.
Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Josef Bucher, Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer Schuldenbremse für die öffentliche Verschuldung
eingebracht in der 118. Sitzung des Nationalrats am 21. September 2011 zum TOP 1, Bericht des Familienausschusses über den Sechsten Bericht des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend zur Lage der Jugend in Österreich (III-248/1269 d.B.)
Nachdem die Frau Bundesminister für Finanzen lange Zeit die Einführung einer Schuldenbremse als nicht notwendig erklärt hat, kam sie am 8. September 2011 doch zur Erkenntnis, dass eine Schuldenbremse als „Weidezaun mit Starkstrom“ gesetzlich verankert werden sollte.
Ein diesbezüglicher Antrag wurde seitens des BZÖ bereits am 18. September 2009 eingebracht, die Beratung im Finanzausschuss wurde allerdings vertagt.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Finanzen wird – insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung dieser Frage für die Jugend – aufgefordert, dem Nationalrat ehebaldigst einen beschlussreifen Gesetzesentwurf vorzulegen, der eine Schuldenbremse der öffentlichen Verschuldung gesetzlich verankert. Die Höhe der erlaubten Verschuldung soll den Maastricht-Kriterien von 60 % des BIP bei der Gesamtverschuldung und 3 % des BIP bei der Neuverschuldung entsprechen.“
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Josef Bucher, Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform der Einkommensteuer in Richtung eines Flat Tax-Modells
eingebracht in der 118. Sitzung des Nationalrats am 21. September 2011 zum TOP 1, Bericht des Familienausschusses über den Sechsten Bericht des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend zur Lage der Jugend in Österreich (III-248/1269 d.B.)
Nachdem die Frau Bundesminister für Finanzen bereits bei ihrem Amtsantritt im April 2011 angekündigt hat, eine Reform der Einkommensteuer in Richtung „weniger,
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