Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines Familiensteuersplitting-Modells.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer Schuldenbremse für die öffentliche Verschuldung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform der Einkommensteuer in Richtung eines Flat-Tax-Modells.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein Zeichen. – Auch das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Generationengerechtigkeit.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Bericht des Volksanwaltschaftsausschusses über den 34. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2010) (III-214/1317 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu diesem Tagesordnungspunkt gelangt Herr Abgeordneter Petzner zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.59
Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Herr Präsident! Die Damen und Herren Volksanwälte kommen hoffentlich noch. Meine Damen und Herren! Wir stimmen dem Volksanwaltschaftsbericht als einzige Fraktion nicht zu, um hier heute ein klares Signal des Protestes zu setzen. Worum geht es bei diesem Protest? – Die Volksanwaltschaft hat die Aufgabe, die Interessen der Bürger gegenüber den staatlichen Einrichtungen zu vertreten. Das ist eine unabhängige Einrichtung, die nicht parteipolitisch agieren darf und soll.
Die Volksanwaltschaft mit den amtierenden Volksanwälten Kostelka, Brinek und Stoisits hat aber das Gegenteil gemacht, indem sie sich als parteipolitischer Auftragstäter in einen Wahlkampf hineinbegeben hat, nämlich als parteipolitischer Auftragstäter der Österreichischen Volkspartei, meine Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)
Das ist eine inakzeptable Vorgehensweise, die wir auf das Schärfste verurteilen, nämlich dass die Volksanwaltschaft die Interessen einer Partei vertritt und nicht die Interessen der Österreicherinnen und Österreicher, meine Damen und Herren. (Abg. Grosz: Missbrauch!) Aber wir kennen das ja schon von der Österreichischen Volkspartei: Wenn es ins politische Konzept passt, sind das immer die Ersten, die die staatlichen Einrichtungen für ihre eigenen parteipolitischen und machtpolitischen
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