Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll118. Sitzung / Seite 137

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Meine sehr verehrten Damen und Herren, derzeit gibt es keine Rechtsregelung für Staatsinsolvenzen in der Währungsunion. Erst der Europäische Stabilitätsmechanis­mus, der auch hier im Hohen Haus – ich hoffe, mit der Zustimmung der Grünen – beschlossen wird, erst dieser Mechanismus sieht einige Regelungen vor, wie man mit Staatsinsolvenzen umgeht. Derzeit haben wir diesbezüglich keine Regel.

Zur Frage 7:

Der Maastricht-Vertrag sieht vor, dass alle Länder der Europäischen Union, ausge­nommen Großbritannien und Dänemark, das Ziel haben, der Währungsunion beizu­treten und eine gemeinsame Zone der Stabilität zu bilden.

Eine kleinere Währungsunion bringt ökonomisch weniger Vorteile als eine größere Währungsunion, da wettbewerbsmotivierte Währungsabwertungen für den Binnen­markt und die Beschäftigung schädlich sind.

Zur Frage 8:

Das Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz – es liegt ja bereits im Hohen Haus – wurde 2009 beschlossen und die Novelle diesem Hohen Haus schon zugeleitet. Dieses Gesetz enthält die Ermächtigung, dass sich die Bundesministerin für Finanzen an allen internationalen Hilfsmaßnahmen beteiligt, wenn entsprechende österreichische Inter­essen betroffen sind.

Das Gesetz geht also über Hilfe an Euro-Länder hinaus. Das Wichtigste ist dabei der Umstand, dass der Nationalrat die Haushaltssouveränität besitzt und daher den Rahmen für Darlehensvergaben und Haftungen genehmigen muss  wie bei vielen anderen Gesetzen auch. Durch quartalsmäßige Berichterstattung wird der Nationalrat über die Operationen am Laufenden gehalten.

Das EFSF-Abkommen, also dieser Schirm, ist ein privatrechtlicher Vertrag nach englischem Recht zwischen den Euro-Ländern. Die Gesellschaft selbst, die dahinter steht, ist nach luxemburgischem Recht eingerichtet. Wir haben dort einen Anteil in der Größenordnung, wie wir ihn auch bei der Europäischen Zentralbank haben.

Das Abkommen soll rasch abgeändert werden, um auf geänderte Marktbedingungen reagieren zu können. Das Abkommen als solches ist verfassungsgemäß nicht vom Nationalrat genehmigungspflichtig. Das Abkommen kann auf der Homepage des EFSF eingesehen werden und ist damit öffentlich. (Abg. Mag. Kogler: Ja, aber noch nicht die Veränderung!)

In Österreich wickelt zum Beispiel die Kontrollbank die Exportkredite ab, und diese Vorgangsweise ist international üblich. Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Finanzen gestern die Parlamentsdirektion über die derzeit diskutierten Änderungen zum EFSF informiert. Die Parlamentsdirektion ist im Besitz der letzten Dokumente, und ich hoffe, Frau Präsidentin, dass das auch den Fraktionen und Klubs übermittelt wird.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wurde gestern schon zugeleitet, Frau Bun­desministerin! (Abg. Ing. Westenthaler: Das Einzige, was schnell geht bei der Parlamentsdirektion, sind Auslieferungsbegehren ...!)

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (fortsetzend):

Zur Frage 9:

Die Ermächtigung, Darlehen und Haftungen für den Euro-Rettungsschirm zu vergeben, ist im Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz geregelt. Es handelt dabei die Bundesminis­terin für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler.

 


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