Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll118. Sitzung / Seite 221

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Fall ist – zu tun, durchaus auch im Sinne einer gesamtheitlichen und kohärenten Entwicklungspolitik. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

20.39


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Staatssekretär Mag. Schieder zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


20.40.18

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Mag. Andreas Schieder: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich bedanke mich herzlich für die Debatte zum Punzierungs­gesetz, vor allem weil alle Debattenrednerinnen und -redner gewürdigt haben, dass es hier einen Schritt in der Verwaltungsvereinfachung gibt, indem wir verschiedene Instan­zenzüge und Zuständigkeiten, die bisher bestanden haben, beim Zollamt Wien in erster Instanz bündeln und zusammenfassen, beziehungsweise in zweiter und letzter Instanz beim Unabhängigen Verwaltungssenat.

Ich darf auch dazu sagen, auch wenn formal die MitarbeiterInnen, die mit der Pun­zierungskontrolle befasst sind, in Zukunft dem Zollamt Wien zugerechnet werden, bleiben natürlich die Dienststellen in Linz, Salzburg und Graz weiterhin bestehen, um so auch dem Konsumentenschutz Rechnung zu tragen.

Ganz kurz nur zu dem Punkt, den die Abgeordnete Bayr angesprochen hat. Ich halte das nicht für direkt in diesem Gesetz regelbar, aber an sich für einen vernünftigen Vorschlag und werde es auch mitnehmen für all jene internationalen Gremien, wo diese Punkte besprochen werden, ob man hier nicht gemäß dem UN-Bericht überlegen kann, solche Dinge einzuführen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

20.41

20.41.10

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1275 der Beilagen.

Dieser Gesetzentwurf unterliegt einem besonderen Normerzeugungsverfahren, näm­lich der Notifikationspflicht gemäß der Richtlinie 98/34/EG an die Europäische Kom­mission. Das notwendige Notifikationsverfahren ist abgeschlossen, sodass eine Beschlussfassung des vorliegenden Gesetzentwurfes zulässig ist.

Ich ersuche daher jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen. – Auch das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

20.42.595. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1331 d.B.): Proto­koll und Zusatzprotokoll zwischen der Republik Österreich und der Fran­zösischen Republik zur Abänderung des zwischen der Republik Österreich und der Französischen Republik am 26. März 1993 in Wien unterzeichneten Abkom­mens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuer-


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