Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll120. Sitzung / Seite 29

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gehe davon aus, dass dieses durchaus emotionale Thema von nun an mit et­was mehr Ruhe diskutiert wird.

Am Wort ist Frau Bundesministerin Dr. Fekter. (Die BZÖ-Abgeordneten rollen das Transparent wieder ein.)

 


11.13.10

Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (fortsetzend): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Die direkten Auswirkungen der derzeitigen Schuldenkrise sind vorerst nicht überall gleich. Einerseits bremst sie durch Verunsiche­rung Investitionen in der Realwirtschaft, andererseits führt sie zu einer Flucht in sichere Häfen. Österreich hat die Turbulenzen sowohl damals der Bankenkrise als auch jetzt der Schuldenkrise in den letzen Monaten sehr gut überstanden. Österreichische Staatsanleihen werden als sicherer Hafen angesehen, was unsere Zinslast substanziell gesenkt hat. Das Wachstum der realen Wirtschaft ist in Österreich positiv, und wir ha­ben eine sehr gute Beschäftigung. (Beifall bei der ÖVP.)

Diese Stabilität wollen wir erhalten. Das geht in Europa aber nur gemeinsam. Unser Schicksal in der Eurozone ist ein gemeinsames. Negative Auswirkungen können alle beeinflussen und mitziehen. Ich möchte also unterstreichen, dass es bei der heutigen Novelle zum Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz um viel mehr geht als nur um einen Schutzschirm, um einen Haftungsrahmen für Irland, Portugal, Griechenland oder sons­tige Phänomene, die uns noch begegnen werden. Wir sichern hier die Stabilität in Eu­ropa.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das sperrige Wort, um das es hier geht, heißt EFSF, konkret European Financial Stability Facility. Es ist das ein europäisches Instrument, das die Krise managen soll. Bis jetzt helfen wir den Griechen mit einem bi­lateralen Kredit, dann soll dieses Instrument das Management für die Griechenlandhilfe übernehmen, sowie es derzeit bereits Portugal und Irland managt.

Bereits im Frühjahr 2011 wurde beschlossen, den Eurorettungsschirm mit einem Volu­men von 440 Milliarden auszustatten. Heuer im Sommer, am 21. Juli, hat dann Bun­deskanzler Faymann gemeinsam mit den anderen Staats- und Regierungschefs der Eurozone jene Entscheidungen getroffen, die nun die Grundlage dafür sind, dass die Eurozone gemeinsam ihre Probleme wird lösen können.

In diesen Beschlüssen geht es um Hilfsmaßnahmen für Griechenland, um eine Aus­weitung der Möglichkeiten des Rettungsschirmes und eine Verlängerung der Laufzei­ten für Griechenland. Mit der Erweiterung des Instrumentes dieser European Financial Stability Facility, nämlich Vorsichtsmaßnahmen, Präventivmaßnahmen und Sekundär­marktinterventionen setzen beziehungsweise die Rekapitalisierung von Finanzinstitu­tionen vornehmen zu können, kann diese europäische Infrastruktur die gegenwärtigen Probleme, aber auch künftig auftauchende Probleme besser bewältigen. (Beifall bei der ÖVP.)

Der heutige Beschluss, meine sehr verehrten Damen und Herren, den Haftungsrah­men auszuweiten, bedeutet aber nicht, dass wir automatisch zahlen. Das Prinzip bleibt, dass in einem Land zuerst alle Möglichkeiten ausgeschöpft sein müssen, bevor die Eu­rostaaten Hilfe leisten. Hilfe wird nur dann ausgezahlt, nachdem die Grundsätze helfen, reformieren, kontrollieren, sanktionieren, die ich schon erwähnt habe, angewandt wur­den. Also Hilfe wird nur dann ausbezahlt, wenn die Reformen und die Auflagen erfüllt sind. Wir kontrollieren streng gemeinsam mit dem Internationalen Währungsfonds, der Zentralbank und der Kommission.

 


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