Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll120. Sitzung / Seite 75

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Die Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen haben beantragt, den gegen­ständlichen Gesetzentwurf nach Beendigung des Verfahrens gemäß Art. 42 Bundes-Verfassungsgesetz, jedoch vor seiner Beurkundung durch den Bundespräsidenten ei­ner Volksabstimmung zu unterziehen.

Ich werde daher zunächst über den erwähnten Abänderungsantrag und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Entwurfes abstimmen lassen.

Die Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kol­le­gen auf Durchführung einer Volksabstimmung wird gemäß § 84 Abs. 2 der Geschäfts­ordnung des Nationalrates nach der dritten Lesung erfolgen.

Da der erwähnte Abänderungsantrag eine Verfassungsbestimmung enthält, stelle ich zunächst im Sinne der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwe­senheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Wir kommen daher zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Stadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhebung des § 2a in den Rang ei­ner Verfassungsbestimmung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. (Zwischenruf beim BZÖ.) Die erforderliche Zweidrittelmehrheit wur-
de nicht erreicht, der Abänderungsantrag ist somit abgelehnt. (Zwischenruf des Abg. Strache.)

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Entwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. (Abg. Strache: Das ist Verrat! Schande! – Rufe bei BZÖ und FPÖ: Schande! Schande!) – Das ist angenom­men. (Anhaltende Zwischenrufe.)

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Entwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dies unterstützen, um ein Zeichen. – Das ist angenommen. (Ruf beim BZÖ: Wir kriegen eine Piratenpartei! – Abg. Ing. Westentha­ler: ... Grüne! Es gibt doch noch anständige Grüne!)

Wir kommen nun zur dritten Lesung.

Hiezu ist namentliche Abstimmung verlangt worden. Diese Abstimmungsform ist von 20 Abgeordneten verlangt worden. Wir gehen daher so vor.

Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Pulten, tragen den Namen der Abgeordneten, die Bezeichnung „Ja“ – das sind die grauen – und „Nein“ – das sind die rosafarbenen. Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die dem vorliegenden Entwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dem nicht ihre Zustimmung er­teilen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen. Achten Sie sorgfältig darauf, nur ei­nen Stimmzettel einzuwerfen.

Ich bitte nunmehr die Schriftführerin, Frau Abgeordnete Mag. Lohfeyer, mit dem Na­mensaufruf zu beginnen. Der Abgeordnete Jakob Auer wird sie später dabei ablösen. – Bitte.

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