Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 141

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wurde, nämlich an die Partei-Adresse, dann hier an das Haus weitergeleitet wurde und somit erst heute in seiner Post war. (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Dieser Brief wurde von mir heute am Rednerpult geöffnet; Kollege Grosz hatte ihn zu der Zeit noch gar nicht. Dieser Brief ist aus dem Justizministerium und ist vom Kollegen Singer in diesem Redebeitrag vorgetragen worden. Abgeordneter Singer hatte den Brief auch dabei, er hat ihn auch hergezeigt. (Zwischenruf bei der FPÖ.)

Ich bitte Sie, Frau Präsidentin, an das Justizministerium mit zwei Anliegen heranzu­treten: Diesem ganzen Sachverhalt liegt ein Strafverfahren zugrunde, das seit Mai des Jahres bis zur Einstellung  weil es völlig unsinnig war  im September dieses Jahres gegen den Abgeordneten Grosz geführt wurde, ohne dass der Abgeordnete Grosz davon erfahren hat. Und wie ich zwischenzeitlich in Erfahrung bringen konnte, wurde auch das Haus nicht verständigt. Die Frage ist, wie es möglich war, dass gegen den Abgeordneten, ein Mitglied dieses Hauses, ermittelt wird, ohne dass die Bestimmung des Art. 57 B-VG vom Justizministerium  zum wiederholten Male, ich erinnere an Ihren Schriftverkehr mit der früheren Frau Ministerin  beachtet wurde.

Frau Präsidentin, ich bitte Sie, diesen ersten Punkt an das Justizministerium neuerlich heranzutragen, vielleicht mit etwas mehr Nachdruck.

Der zweite Punkt ist die Frage, wie es möglich ist, dass Schriftverkehr, der von einem Ministerium persönlich an ein Mitglied dieses Hauses gerichtet wird, gleichzeitig oder sogar noch davor an einen Parlamentsklub dieses Hauses weitergeleitet wird  „zufällig“ der gleichen Partei wie die entsprechende Ministerin. Ich bitte Sie, mit diesen zwei Anliegen an das Ministerium heranzutreten! (Beifall bei BZÖ, FPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ. Ruf bei der FPÖ: Unglaublich!)

15.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Stadler, es steht Ihnen natürlich immer frei, eine Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung abzugeben, aber ich weiß jetzt gar nicht, wozu Sie das gemacht haben, da Sie sicherlich wissen, dass ich mit dem Herrn Abgeordneten Grosz bereits ein Gespräch hatte und genau das, was Sie jetzt ins Treffen geführt haben, bereits mit ihm vereinbart habe, nämlich dass ich die Frau Ministerin um Klärung bitten werde. Also den Grund für Ihre Wortmeldung weiß ich jetzt nicht genau. (Abg. Grosz: Das wollen wir im Stenographischen Protokoll haben! Zwischenrufe bei den Grünen.)

Ebenfalls zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Klubobmann Kopf zu Wort gemel­det. – Bitte.

 


15.52.04

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Frau Präsidentin, ich unterstütze das Ersuchen des Kollegen Stadler an Sie, dass Sie die Frau Bundesministerin ersuchen, in der Angelegenheit dieses Verfahrens oder dieser Untersuchungen gegen den Abgeordne­ten Grosz Klarheit hineinzubringen. Ich meine, es ist generell tatsächlich immer wieder ein Problem, dass die Staatsanwaltschaft an das Parlament herantritt, auch in Fällen um Aufhebung der Immunität bittet, wo klar ersichtlich ist – entweder im Zusam­menhang mit der politischen Tätigkeit oder in anderen Fällen auch –, dass es keinen Zusammenhang gibt. Und es entsteht dadurch  (Abg. Neubauer: Um das geht es doch gar nicht!) – Ich komme gleich darauf!

Es entsteht dadurch tatsächlich immer wieder das Problem, dass durch diese erbetene Aufhebung der Immunität das Ganze in die Öffentlichkeit getragen wird, und zwar unnötigerweise in die Öffentlichkeit getragen wird, und da, glaube ich, haben wir wirklich Ursache, das einmal klarzustellen. – Das zum Ersten. (Zwischenruf bei der


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