Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 186

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Dieser Online-Wechsel würde eine weitere Vereinfachung und Verkürzung des Liefe­rantenwechselprozesses bewirken.

Derzeit muss der Kunde, um seinen Energielieferanten zu wechseln, den Energieliefer­vertrag in Papierform unterschreiben und diesen dem neuen Lieferanten für die weitere Durchführung des Wechselprozesses übermitteln.

Mit der weitestgehenden Automatisierung des Lieferantenwechselprozesses auf Basis der von der Verrechnungsstelle zu betreibenden Wechselplattform kann der gesamte Wechselprozess zukünftig auf elektronischer Basis (online) erfolgen.

Mit dieser Maßnahme könnte die Anbieterwechselrate massiv erhöht werden und damit das derzeit bestehende Einsparungspotential im Strom- und Gasbereich von bis zu 200 Euro auch tatsächlich besser und einfacher ausgenützt werden.

Trotz einer auf Initiative des BZÖ am 7. Juli 2011 erfolgten Beschlussfassung einer Entschließung mit der Aufforderung an die Bundesregierung, dem Nationalrat ehest­möglich einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, mit dem ein Online-Wechsel des Energie­lieferanten im Strom- und Gasbereich ermöglicht wird, ist bis dato seitens der Bun­desregierung noch nichts geschehen.

Darüber hinaus ist es aus unserer Sicht - nicht zuletzt im Sinne der sukzessiven Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern - unabdingbar, für Erzeuger von Biomethan einen bevorzugten Netzzugang sowie entsprechende Durchleitungs­rechte analog zu den Regelungen im Deutschen EnWG sicherzustellen.

Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, mit dem nachstehende Maßnahmen umgesetzt werden:

Online-Wechsel des Energielieferanten im Strom- und Gasbereich

zwingend unabhängige Prüfung des öffentlichen Interesses im Einzelfall durch die Regulierungsbehörde

Keine neuen Fernleitungsanlagen in und durch Österreich

bevorzugter Netzzugang und Durchleitungsrecht für Erzeuger von Biomethan"

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Präsident Fritz Neugebauer: Der von Herrn Abgeordnetem Katzian eingebrachte Antrag steht ebenfalls mit in Verhandlung. Er ist so umfangreich, dass er kopiert und zur Verteilung gebracht wird.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Haubner, Wolfgang Katzian, Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage 1081 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gaswirtschaftsgesetz 2011 erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz und das Preis­transparenzgesetz geändert werden

 


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