Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 193

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Wirtschaft, Familie und Jugend der Finanzierungsbeitrag in Form der Überlassung der Stammeinlage gemäß § 5 E-RBG erfolgt.

Zu Z 39:

Bis zum Inkrafttreten der neuen Regelungen im GWG 2011 wird diese Übergangs­bestimmung zur Aufrechterhaltung der Finanzierung der Regulierungsbehörde geschaffen.

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Präsident Fritz Neugebauer: Es wird auch noch ein weiterer Antrag großen Umfangs eingebracht werden, er wird ebenfalls kopiert und zur Verteilung gebracht.

Es ist aber nicht möglich, am Ende der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes zur Abstimmung zu kommen, weil das Croquis verändert werden muss. Auch der nächste Tagesordnungspunkt wird ein erhöhtes Quorum erfordern.

Ich verlege daher die Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 11 sowie die Abstimmung über den nächsten Tagesordnungspunkt 12 an das Ende der Debatte und Abstimmung der Tagesordnungspunkte 13 bis 15.

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Wir gehen in der Verhandlung weiter.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Themessl. – Bitte.

 


18.12.18

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Widmann und Frau Kollegin Brunner, Sie haben hier selber gesagt, dass sich einige Punkte sehr wohl zum Guten verändert, also verbessert haben. Wenn Sie heute Verbesserungen generell im Bereich der erneuerbaren Energien haben wollen, dann wird das Gaswirtschaftsgesetz alleine nicht ausreichen.

Wir haben ja bereits vor zwei Jahren in einem eigenen Antrag gefordert, endlich auch einmal das Ökostromgesetz auf absolut neue Beine zu stellen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Mag. Brunner und Mag. Widmann.) – Ja selbstverständlich! Das können Sie nachlesen! Wir haben das genauso gefordert. Sie haben Ihren Antrag übrigens nach uns eingebracht.

Wir haben also damals schon gefordert, das Ökostromgesetz endlich einmal auf aktuell neue Beine zu stellen (Abg. Mag. Brunner: Warum haben Sie es dann abgelehnt?), generell neu zu gestalten, ähnlich und laut Vorlage des deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetzes, weil wir auch der Meinung sind, dass erneuerbare Energien nicht nur dazu führen, dass wir schneller energieautark werden können, sondern dass sie natürlich auch die zusätzliche Chance von neuen Arbeitsplätzen bringen. (Abg. Mag. Brunner: Diese Rede hätten Sie beim Ökostromgesetz halten sollen!) Ich habe schon damals darauf hingewiesen, dass in den ersten drei, vier Jahren seit Inkraft­treten des deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetzes über 200 000 neue Arbeits­plätze entstanden sind. Aber dazu jetzt das Gaswirtschaftsgesetz herzunehmen, ist zu wenig.

Und der Punkt, den unser Herr Kollege Norbert Hofer mit ausverhandelt hat und wo es bei uns auch in den letzten Wochen immer wieder gekrankt hat, war natürlich der sogenannte Enteignungsparagraph. Es wurde Ihnen vom Kollegen Katzian ja erklärt,


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