Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 226

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen zum 16. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich mache die Damen und Herren Kollegen Abgeordneten darauf aufmerksam, dass wir in zirka 10 Minuten wieder eine Abstimmung haben werden.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Kitzmüller. 3 Minuten Redezeit sind einge­stellt. – Bitte.

 


19.42.46

Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Wenn wir uns diesen Antrag anschauen, muss ich sagen, dass darin einige sehr gute Ansätze zu finden sind. Sicherlich ist es wichtig und von Vorteil, Pflegefreistellung für leibliche Eltern, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, zu erreichen. Es wäre allerdings nicht notwendig, hier abzustimmen und darüber zu befinden, wenn die automatische gemeinsame Obsorge, wie wir sie fordern, eingeführt würde. (Beifall bei der FPÖ.)

Wichtig ist auch die Pflegefreistellung, wenn Kinder im Krankenhaus sind. Dass es hier eine Pflegefreistellung auch für Pflegekinder geben soll, das ist eindeutig zu bejahen. Aber von uns sicherlich nicht zu bejahen ist es und eine Zustimmung von uns Freiheitlichen gibt es sicherlich nicht, wenn es sich um die eingetragene Partnerschaft handelt. Hier haben wir Freiheitlichen schon eine ganz klare Haltung eingebracht, dass gleichgeschlechtliche Partnerschaften nicht die richtige Voraussetzung für eine gute Entwicklung für Kinder sind. (Beifall bei der FPÖ.)

Nicht umsonst gibt es Studien, in denen immer wieder bestätigt wird, dass sowohl Vater als auch Mutter für eine gedeihliche Entwicklung von Kindern wichtig und notwendig sind.

Dieser Antrag findet keine Zustimmung von uns, vorausgesetzt er kommt jemals in einen Ausschuss, in dem abgestimmt werden kann, denn die Zuweisung an einen anderen Ausschuss ist sicherlich keine Lösung.

Nichtsdestotrotz, meine Damen und Herren, sind wir mit dieser hilflosen Praxis der Regierungsparteien nicht einverstanden. Es geht nicht an, sich ständig vor Ent­scheidungen zu drücken und Anträge entweder abzulehnen, zu vertagen oder in irgendwelche Ausschüsse zu verweisen, bis sie vielleicht irgendwann einmal nicht mehr notwendig sind, weil es zu Neuwahlen gekommen ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren! Sie spielen mit dem Schicksal Österreichs und mit dem Schicksal unserer Kinder. (Beifall bei der FPÖ.)

19.44


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Marek. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.45.08

Abgeordnete Christine Marek (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Kitzmüller, dieser Antrag wird jetzt dorthin zuge­wiesen, wo er hingehört. Für Pflegefreistellung ist nun einmal der Sozialminister zuständig, und deswegen ist es auch korrekt, dass der Antrag im Sozialausschuss behandelt wird.

Inhaltlich ist es gut, dass wir ihn dort diskutieren. Ich kann auch nicht allem zustimmen, was im Antrag gefordert wird, aber ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir tatsächlich Lückenschließungen bei der Pflegefreistellung – das steht auch so im Regierungs­programm – vornehmen, insbesondere wenn zum Beispiel ein leiblicher Elternteil – meistens ist es der Vater – nicht mehr im gemeinsamen Haushalt lebt. Wir wissen,


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