Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 352

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Weiters haben die Abgeordneten Scheibner, Kolleginnen und Kollegen einen Abände­rungsantrag betreffend Z 12 eingebracht.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Abänderungsantrag ist somit abgelehnt.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest. (Abg. Mag. Stadler: Da hätte ich aber gern nachgezählt!)

Die Abgeordneten Mag. Muttonen, Neugebauer, Mag. Musiol, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend ZZ 13, 16 und 24 eingebracht.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich dafür aussprechen, um ein zustimmendes Zeichen. (Abg. Mag. Stadler: Bitte durchzählen! Das ist keine Zweidrit­tel­mehrheit! – Präsident Dr. Graf nimmt die Anwesenheitslage im Plenum in Augen­schein. – Abg. Mag. Stadler: Viele Grüne sind nicht da! – Weitere Zwischenrufe.)

Ich darf die Schriftführer ans Präsidium bitten, um die Durchzählung vorzunehmen. (Die Schriftführer Jakob Auer und Zanger begeben sich zum Präsidium und beteiligen sich an der entsprechenden Zählung.)

Dieser Antrag ist mit Mehrheit angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

Die Auszählung hat ergeben: bei 148 Anwesenden 36 Gegenstimmen und 102 Pro-Stimmen.

*****

(Abweichend von der Bekanntgabe des Stimmverhaltens durch Präsidenten Dr. Graf lautet das tatsächliche Abstimmungsergebnis wie folgt:

Zahl der Anwesenden: 148, Pro-Stimmen: 112, Kontra-Stimmen: 36.

Siehe dazu Korrektur durch Präsidenten Dr. Graf S. 355.)

*****

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist ebenfalls mit Mehrheit angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Gemäß § 108 des Geschäftsordnungsgesetzes kann die dritte Lesung des vorliegenden Gesetzentwurfes frühestens 24 Stunden nach Abschluss der zweiten Lesung stattfinden.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite